Was passiert jetzt – idealista/news

Dort Richtlinie für grüne Häuser wurde letzte Woche in veröffentlicht Amtsblatt der EU. Genauer gesagt erfolgte die Veröffentlichung am 8. Mai 2024. Die Bestimmung tritt nach 20 Tagen in Kraft von diesem Moment an. Zu diesem Zeitpunkt werden die 27 Mitgliedstaaten dies getan haben 24 Monate (zwei Jahre). um es umzusetzen und sich daher an die von der Europäischen Union festgelegten Regeln anzupassen bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand schaffen.

In den zwei Jahren müssen sich die Mitgliedstaaten selbst vorbereiten nationale Gebäudesanierungspläne deren Ziel – genau – null Emissionen bis 2050 ist, mit obligatorischen Zwischenschritten: eine Reduzierung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von Wohngebäuden um 16 % bis 2030 und um 20–22 % bis 2035. Die 55 % dieser Reduzierung müssen sein erreicht durch die Renovierung von 43 % der Immobilien mit der schlechtesten Leistung.

Ziel von Europäische Richtlinie für umweltfreundliche Häuser Ziel ist es, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Verringerung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden in der Union zu fördern, um bis 2050 einen Gebäudebestand mit Nullemissionen zu erreichen.

Was sieht die Richtlinie „Grüne Häuser“ vor?

Die sogenannte Richtlinie für grüne HäuserDie Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wurde am 12. März vom Europäischen Parlament verabschiedet und erhielt am 12. April grünes Licht vom Ecofin.

Basierend auf den Bestimmungen der Bestimmung:

  • Bei nicht neuen Wohngebäuden müssen die Mitgliedsländer Maßnahmen ergreifen, um eine Reduzierung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um mindestens 16 % bis 2030 und um mindestens 20–22 % bis 2035 sicherzustellen;
  • Bei Nichtwohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Leistung und bis 2033 26 % renovieren und nationale Mindestanforderungen an die Energieeffizienz einführen, die für den gesamten Gebäudesektor einzuhalten sind.
  • neue Wohngebäude müssen ab 2030 emissionsfrei sein;
  • während neue Nichtwohngebäude ab 2028 emissionsfrei sein müssen.

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