VORLÄUFIGE ZUTEILUNGEN 2024: NICHTS NEUES VON DER GESTERNEN SITZUNG IM BILDUNGSMINISTERIUM

Gestern fand im Bildungsministerium das geplante Treffen zwischen der Delegation des öffentlichen Sektors und den sogenannten Gewerkschaften statt. Vertreter der Schule CGIL-CISL-SNALS-GILDA-ANIEF (mit Ausnahme der UIL, die die CCNL nicht unterzeichnet hat).

Das Ministerium übermittelte den oben genannten SOs den Vertragsentwurf, dessen Wortlaut wir veröffentlichen können, was, wie wir in unserem vorherigen Newsletter vorhergesagt haben – zum Herunterladen hier klicken – denjenigen, die Empfänger befristeter Anstellungen waren, nicht gestattet ist für die Stelle und für diejenigen, die seit dem 1.9.2023 in die Stelle versetzt wurden (letzteres, wenn sie nicht über die im CCNL zur Mobilität 2024/2025 vorgesehenen Ausnahmen verfügen), einen Antrag auf vorübergehende interprovinzielle Zuweisung einzureichen.

Die Sitzung wurde auf einen noch festzulegenden Termin vertagt, so dass derzeit nicht absehbar ist, innerhalb welcher Frist ein Nutzungsantrag und eine vorläufige Zuteilung für das Schuljahr gestellt werden können. 2024/2025.

Wir fragen uns, wie in unserer Stellungnahme gesagt wurde, ob die sogenannten Gewerkschaften. Sie können allen ab dem 1.9.2023 festangestellten Mitarbeitern oder Empfängern einer auf die Stelle ausgerichteten befristeten Anstellung die Möglichkeit geben, einen Antrag auf befristete Anstellung vorzulegen oder sich passiv mit der Unterzeichnung des Antrags zu begnügen Vom Ministerium vorgeschlagener Text.

HIER IST DER VOM MINISTERIUM VORGESCHLAGENE TEXT

ENTWURF VON CCNI ASS-BESTIMMUNGEN UND VERWENDUNGEN –

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