Neuer Freispruch für die Angeklagten im Tod des kleinen Giancarlo Esposito

Neuer Freispruch für die Angeklagten im Tod des kleinen Giancarlo Esposito
Neuer Freispruch für die Angeklagten im Tod des kleinen Giancarlo Esposito

Der Tod von Giancarlo Esposito, der sich am 2. Juli 2014 im städtischen Schwimmbad von Campagnano ereignete, löst weiterhin Debatten und Kontroversen aus. Das jüngste Urteil des Berufungsgerichts von Catanzaro bestätigte den Freispruch der fünf Angeklagten, die bereits vor zwei Jahren vom Gericht von Cosenza für nicht schuldig erklärt worden waren.

Carmine Manna, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens, das die Sportanlage verwaltet, und die Pädagogen Franca Manna, Luana Coscarello, Martina Gallo und Ilaria Bove wurden erneut freigesprochen. Auch die Berufung der Staatsanwaltschaft, die für jeden der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt hatte, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Die Verteidiger Marcello Manna, Concetta Coscarella und Sabrina Rondinelli haben ihre These wirkungsvoll unter Beweis gestellt und einen erneuten Freispruch für ihre Mandanten erwirkt.

Während des Prozesses stand die Todesursache von Giancarlo im Mittelpunkt einer intensiven Expertendebatte. Der Staatsanwalt unterstützte die Theorie des Ertrinkens, während die Verteidiger sich auf die Gesundheitsprobleme des Kindes stützten. Um den Streit beizulegen, ordnete der Richter ein drittes Gutachten an. Der zuständige Experte, Dr. Alessandro Bocchini, kam zu dem Schluss, dass der Tod des kleinen Giancarlo auf eine akute fulminante Myokarditis zurückzuführen sei.

Laut Dr. Bocchini hatten histologische und histochemische Untersuchungen das Vorhandensein von Myokarditisherden im Herzen des Kindes ergeben. „Ich schließe die Möglichkeit aus, dass es ertrunken ist“, erklärte Bocchini und erklärte, dass Giancarlo plötzlich an einer Myokarditis starb und sofort das Bewusstsein verlor. Das Vorhandensein von Myokarditisherden galt als endgültiger Beweis, um ein Ertrinken auszuschließen.

Die Staatsanwaltschaft unterstützte bis zuletzt die Theorie des Ertrinkens und stützte sich dabei auf verschiedene Symptome, die bei der Autopsie festgestellt wurden. Dazu gehören das Vorhandensein eines Schaumpilzes im Kehlkopf und andere Anzeichen, die in der Leber und im Darm des Kindes festgestellt wurden. Bocchini blieb jedoch bei seiner Einschätzung: „Die Todesursache ist Myokarditis, ohne einen Widerspruch befürchten zu müssen.“ Um diese Schlussfolgerung zu untermauern, gab es auch einige entscheidende Beweise: das Fehlen von Wasser in Lunge und Magen und die Tatsache, dass Giancarlo noch am Leben war, als er in den Krankenwagen verladen wurde.

Der Satz zweiten Grades bestätigt somit die Gültigkeit der Verteidigungsthesen. Die Angeklagten wurden erneut vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen, mit der Bestätigung, dass der Tod des kleinen Giancarlo durch eine akute fulminante Myokarditis und nicht durch Ertrinken verursacht wurde.

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