Autonomie, Forza Italia-Tagesordnungen genehmigt. Es gibt auch das „Kalabrische“.

Autonomie, Forza Italia-Tagesordnungen genehmigt. Es gibt auch das „Kalabrische“.
Autonomie, Forza Italia-Tagesordnungen genehmigt. Es gibt auch das „Kalabrische“.

Veröffentlicht am: 19.06.2024 – 9:07 Uhr

ROM Erstens die positive Meinung, die die Regierung durch die Stimme von Minister Roberto Calderoli geäußert hat. Dann die grüne Scheibe der Kammer. Damit werden die vier Tagesordnungen verabschiedet, mit denen Forza Italia dem Autonomiegesetz seinen Stempel aufdrücken wollte. Daher werden die blauen Linien akzeptiert, die einen Stopp der Verhandlungen mit den Regionen vorsehen, bis die Definitionen des Lep mit delegiertem Gesetz auch „über die Initiativakte, über die die Diskussion bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde“; eine „rigorose“ Anwendung der Befugnis des Ministerrats, den Umfang der von der Vereinbarung abgedeckten Angelegenheiten und den technischen Bericht über die finanziellen Auswirkungen, der den Gesetzesdekreten zu den Vereinbarungen beigefügt wird, einzuschränken; die Analyse der Auswirkungen der möglichen Übertragung von Nicht-Lep-Angelegenheiten, die den Kammern zur Prüfung vorgelegt werden sollen. Diese neueste Agenda von Forza Italia folgt insbesondere dem Dokument, das vom Regionalrat von Kalabrien im vergangenen April auf Anregung des Präsidenten der Region Roberto Occhiuto, stellvertretender Nationalsekretär von Forza Italia, genehmigt wurde. Diese Tagesordnung verpflichtet die Regierung im Wesentlichen, „die Möglichkeit zu prüfen, vor der Festlegung von Vereinbarungen, die die Zuweisung von Funktionen im Zusammenhang mit weiteren Formen und besonderen Bedingungen der Autonomie in Angelegenheiten vorsehen, die von der Festlegung des Lep ausgeschlossen sind, die Vorbereitung von Vereinbarungen vorzusehen.“ eine Auswirkungsanalyse der Verordnung, die die Bewertung der Auswirkungen der Hypothesen regionaler gesetzgeberischer und regulatorischer Eingriffe sowie allgemeiner Verwaltungs-, Programm- oder Planungsakte berücksichtigt, die sich auf die Aktivitäten von Bürgern und Unternehmen sowie auf die Organisation und Funktionsweise von auswirken den öffentlichen Verwaltungen, auch durch Vergleich alternativer Optionen, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, das ordnungsgemäße Funktionieren des Wettbewerbs auf dem Markt, den Schutz der individuellen Freiheiten und die Wahrung der allgemeinen Grundsätze des Rechtssystems sicherzustellen und den Kammern vorzulegen zur Prüfung nach ihren jeweiligen Vorschriften“. (ungefähr)

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