alle vom Verbot betroffenen Bauboni

Die Einführung des Umwandlungsgesetzes des Salva-Conti-Dekrets (DL Nr. 39/2024) hat erhebliche Veränderungen im Panorama der Steuervorteile im Bausektor mit sich gebracht. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört das Verbot der Übertragung der Restbeträge des Superbonus und anderer Bauprämien. Dieses Gesetz, das am 29. Mai 2024 in Kraft trat, hat tiefgreifende Auswirkungen darauf, wie Steuerzahler von Steuerabzügen profitieren können.

Gemäß Artikel 4-bis Absatz 7 des Salva-Conti-Dekrets ist es nicht mehr möglich, sich für die Übertragung des Guthabens in Bezug auf die noch nicht genutzten Restbeträge der Steuerabzüge zu entscheiden.

Dabei handelt es sich um Ausgaben, die im Zeitraum 2020-2023 für subventionierte Interventionen anfallen.

Bauprämien im Zusammenhang mit dem Verbot

Das neue Gesetz wirkt sich auf verschiedene Arten von Steuerabzügen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen aus. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die beteiligten Bauboni:

  • Superbonus: Dieser Anreiz, der zur Förderung der energetischen Sanierung und der Sicherheit von Gebäuden eingeführt wurde, kann nicht mehr von der Kreditübertragung für die verbleibenden Raten profitieren
  • Irpef-Abzug von 50 % für Sanierungsmaßnahmen des baulichen Erbes (sog 50 % Renovierungsbonus): Auch diese Förderung, die die Sanierung bestehender Gebäude unterstützt, unterliegt dem neuen Verbot der Restratenübertragung
  • Irpef-Abzug von 50 % für das StudienjahrKauf von Immobilieneinheiten in renovierten Gebäuden: Der Kauf renovierter Immobilien kann nicht mehr von der Kreditübertragung für die noch nicht in Anspruch genommenen Raten profitieren
  • Irpef-Abzug von 50 % für Bau von Garagen oder dazugehörigen Stellplätzen: Auch die Abzüge für den Bau von Garagen und Stellplätzen sind von der neuen Beschränkung betroffen.
  • Irpef-Entlastung von 50 % für die Installation von Photovoltaikanlagen: Auch die Förderung erneuerbarer Energien durch den Einbau von Solaranlagen erfährt mit dem Verbot der Restratenübertragung eine deutliche Veränderung
  • „normaler“ Ökobonus: Dieser Bonus, der für die energetische Sanierung von Gebäuden gedacht ist, ermöglicht keine Übertragung ungenutzter Raten mehr
  • „normaler“ Erdbebenbonus: Auch die Vorteile für die Erdbebensicherheit von Gebäuden unterliegen der neuen Gesetzgebung.
  • Sisma-Kaufbonus: Anreize für den Kauf von Gebäuden in Erdbebengebieten, die seismisch verbessert wurden, fallen unter das Übertragungsverbot
  • Fassadenboni: Auch der Abzug für die Renovierung von Gebäudefassaden, der häufig zur Verbesserung der städtischen Ästhetik eingesetzt wird, wird durch das neue Gesetz geregelt
  • Bonussäulen zum Laden von Elektrofahrzeugen: Die Anreize für die Installation von Ladepunkten für Elektroautos erlauben keine Übertragung der Restraten mehr.
  • 75 % architektonischer Barrierebonus: Abzüge für die Beseitigung architektonischer Hindernisse sind ebenfalls von dem Verbot betroffen.

Den Möbelbonus und den Grünbonus finden wir nicht erwähnt.

Denn für diese Steuervorteile war die Möglichkeit, sich für einen Rabatt auf die Rechnung und eine Gutschrift zu entscheiden, nie vorgesehen.

Neues Restzahlungsverbot: Auswirkungen für den Steuerzahler

Das Verbot der Restzahlungsübertragung stellt eine wesentliche Änderung für diejenigen dar, die Bauvorhaben planen und mit der Möglichkeit der Übertragung ungenutzter Steuergutschriften rechnen. Dies könnte die unmittelbare Liquidität der Steuerzahler beeinträchtigen, die andere Lösungen finden müssen, um die aufgelaufenen Steuerabzüge optimal zu nutzen.

Um die neuen Beschränkungen bestmöglich zu bewältigen, müssen Steuerzahler und Baufachleute mehrere Strategien in Betracht ziehen:

  • finanzielle Planung: Eine genaue Planung ist unerlässlich, um die direkte Nutzung von Steuerabzügen zu maximieren, ohne auf Kreditzuweisungen angewiesen zu sein
  • Steuerberatung: Wenn Sie sich an kompetente Steuerberater wenden, können Sie sich in den neuen Vorschriften zurechtfinden und die besten Lösungen für die Verwaltung der verbleibenden Raten finden
  • volle Nutzung der Abzüge: Es ist ratsam, die verfügbaren Abzüge voll auszuschöpfen, um Ihre jährlichen Steuerbelastungen zu reduzieren und zu vermeiden, dass Gutschriften ungenutzt bleiben.

zusammenfassen

  • das Save Conti-Dekret, umgewandelt in Gesetz Nr. 67/2024 verbietet die Übertragung von Restraten für Bauprämien
  • Das Verbot umfasst Superprämien und andere Bauanreize im Zusammenhang mit Ausgaben, die zwischen 2020 und 2023 anfallen
  • Dazu gehörten Superbonus, 50 % Irpef-Abzug, Ökobonus, Seismabonus, Fassadenbonus und mehr.
  • Das Verbot wirkt sich auf die unmittelbare Liquidität der Steuerzahler für Bauprojekte aus
  • Steuerplanung und -beratung werden für die Bewältigung der neuen Beschränkungen von entscheidender Bedeutung.

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