UDINE. BETEILIGTE SICHERHEIT, DIE OPERATIVE PHASE STARTET – CafeTV24

UDINE. BETEILIGTE SICHERHEIT, DIE OPERATIVE PHASE STARTET – CafeTV24
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Das Projekt „partizipative Sicherheit“ der Gemeinde Udine geht von der theoretischen in die operative Phase über. Nach der Unterzeichnung des Protokolls mit dem Innenministerium und der Präfektur genehmigte die Gemeindeverwaltung die Dokumente – Betriebshandbuch und Auswahlmitteilung – was die getroffenen Maßnahmen zur Einbeziehung der Bürger in die Sicherheit der Stadt begründen wird.

„Unser Ziel“, erklärt er Rosi Toffanoder Beigeordnete für Partizipation, Quartiere, Verbände, partizipative Sicherheit“ ist der von Förderung der städtischen Sicherheit durch Solidarität zwischen Bürgern, Institutionen und Strafverfolgungsbehörden. Dank der Beobachtungstätigkeit in der Wohngegend können wir gleichzeitig eine größere Prävention und Sicherheit erreichen Lassen Sie uns den Gemeinschaftsgeist festigen. Die Bewohner werden sich ihrer Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft bewusster werden.“

Das Vademecum ist das Dokument, das liefert Die im Protokoll festgelegten Bestimmungen sind in Kraft, die veranschaulichen, woraus die Nachbarschaftsbeobachtung besteht, die Ziele des Projekts, die interessierten Parteien, die Vorrechte der Kontaktperson und des Koordinators, den Gegenstand der Meldungen und die Beziehungen zur Polizei. Darin wird geklärt, wie die Meldungen funktionieren und schließlich, welche Aktivitäten nicht erlaubt sind und welche Gründe für den Widerruf der Zuweisung ehrenamtlicher Bürger vorliegen.

Die Zunahme der Beobachtungstätigkeit bedeutet keineswegs, dass die Polizeikräfte ersetzt werden können, die allein für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich sind“ fährt Toffano fort. „Die Vertreter und Koordinatoren werden die Sicherheit und Wachsamkeit erhöhen, indem sie eine aufmerksame Gemeinschaft schaffen und aufrechterhalten und nützliche Informationen austauschen, um kriminelle Ereignisse zu verhindern.“

Die Überwachungstätigkeit wird von den Vertretern der Nachbarschaftsgruppen, den Koordinatoren der Vertreter und den zuständigen Stellvertretern der Polizeikräfte und der örtlichen Polizei durchgeführt.

DIE REFERENZEN UND KOORDINATOREN

Freiwillige können sich bewerben, indem sie an dem von der örtlichen Polizei angekündigten Auswahlverfahren teilnehmen Über die entsprechende Bekanntmachung wird es in wenigen Tagen veröffentlicht und bleibt bis zum 30. April geöffnet. Die Kandidaten müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und die Auswahl durch eine Kommission unter Vorsitz des örtlichen Polizeikommandanten in Anwesenheit eines verantwortlichen Beamten mit Kompetenz in Nachbarschaftsangelegenheiten und eines Psychologen bestehen. Die ausgewählten Bürger Sie müssen an einer Schulung teilnehmenSie erwerben die Fähigkeit, die zu überwachenden Situationen zu erkennen und sind erst anschließend in der Lage, sich aktiv an der Beobachtungstätigkeit zu beteiligen.

Unter den identifizierten Kontakten wählt die örtliche Polizei sogenannte Koordinatoren aus, die als Bindeglied zwischen den Kontakten und der örtlichen Polizei fungieren. Die Koordinatoren nehmen die Meldungen einzelner Freiwilliger in der Umgebung entgegen und leiten diese nach Auswertung an die örtliche Polizei weiter.

„Sowohl die im Protokoll vorgesehenen Vertreter als auch die Koordinatoren werden einer angemessenen Schulung unterzogen, um zu erkennen, was zu melden ist und wie in geeigneten Fällen vorzugehen ist“, erklärte Toffano. „Dies ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sich die erforderliche vertiefte Analyse einzelner Fälle als fruchtbar erweist und sich in einem wirksamen Vorteil für die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger niederschlägt.“ „Es ist nicht zulässig“, stellt der Stadtrat abschließend klar, dass die Rolle der Bürger in irgendeine Form der Patrouille übergeht, weder kollektiv noch individuell. Dies soll auch die Sicherheit aller gewährleisten.“

DIE AKTIVITÄT’

Ehrenamtliche Bürger werden die Durchführung durchführen können Aktivitäten der bloßen Beobachtung in Bezug auf Fakten und Umstände, die in der Bezugsumgebung einer Person auftretenmit dem Ziel, sie den Institutionen und Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dies sind keine Notfallberichte: Für diese bleibt die Einzelrufnummer 112 gültig. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, direkt in Bezug auf ein Ereignis einzugreifen, dessen Zeuge man zufällig wird. Sobald die Kontaktperson einen bestimmten Sachverhalt beobachtet hat, kann sie diesen dem Koordinator melden, der die Meldung an die Polizei weiterleitet.

Die Mitteilungen von Bürgern betreffen ausschließlich: Verdacht auf Drogenhandel, Personen in Verwirrung und offensichtlichen Schwierigkeiten, erhebliche Gefahrensituationen und Störungen des öffentlichen Friedens, Vandalismus, Vorhandensein gefährlicher Hindernisse auf Kommunikationswegen, Anwesenheit oder mögliches verdächtiges Entweichen von Transportmitteln oder Personen deutlich verdächtig, Verdacht auf Mobbing, unzulässige Nutzung öffentlicher Räume, Anwesenheit von Autos, Motorrädern oder Fahrrädern an einem öffentlichen Ort, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gestohlen wurden. Bei der Anwesenheit von Menschen in Schwierigkeiten oder ohne festen Wohnsitz werden auch die Sozialdienste der Gemeinde einbezogen.

Die Berichte werden von den Koordinatoren per E-Mail an [email protected] an die örtlichen Polizeiämter weitergeleitet: Der Polizeibeamte wird sich mit den Leitern der Polizeikräfte in Verbindung setzen, wenn die Meldungen ergeben, dass deren Eingreifen erforderlich ist. Die Verwendung von Fotos und Videos darf, wenn die Vertreter Nachrichtensysteme nutzen, um die Koordinatoren zu informieren, ausschließlich der Überwachung der Nachbarschaft dienen und darf sich auf rein „technische“ Informationen beschränken. Die einzelnen Ansprechpartner können dem Koordinator nur die Informationen zukommen lassen, die sie für angemessen halten. Auf zusätzliche Informationen wird verzichtet, ebenso wie, sofern ausdrücklich angegeben, Nachrichten mit freundlichen Grüßen, Grüßen und Empfangsbestätigungen. Alle beteiligten ehrenamtlichen Bürger unterliegen hinsichtlich der im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangten Informationen der strengsten Verschwiegenheit.

Ihr Umfang wird auf diese Art von Tätigkeit beschränkt sein. Nicht Gegenstand der Aktivitäten zum Thema „Partizipatorische Sicherheit“ sind: Personenermittlungen, Stalking und Befragungen, Streifengänge. Die Vertreter werden nicht in der Lage sein, persönliche und unvorsichtige Initiativen zu ergreifen, und das war’s Ausdrückliches Verbot der Verwendung von Uniformen, Emblemen und Symbolen, die Polizeikräften, Streitkräften oder staatlichen Stellen zuzuordnen sind, sowie Hinweise auf politische und gewerkschaftliche Bewegungen sowie private Sponsorings. Tatsächlich kann die örtliche Polizei jede Art von Auftrag widerrufen, wenn ein Verhalten festgestellt wird, das nicht den Vorschriften entspricht.

Nach dem eigentlichen Projektstart wird dies der Fall sein Vorbehaltlich einer sechsmonatigen ProbezeitAm Ende werden die Daten analysiert und etwaige Verbesserungen oder Ergänzungen bewertet.

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