Gesichtserkennung zur Überprüfung der Anwesenheit von Arbeitnehmern, Ebt Ragusa: „Der Bürge sagte Nein“

Gesichtserkennung zur Überprüfung der Anwesenheit von Arbeitnehmern, Ebt Ragusa: „Der Bürge sagte Nein“
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Die bilaterale Tertiärbehörde von Ragusa informiert Unternehmen und Arbeitnehmer in der Region Iblea darüber, dass der Garant für den Schutz personenbezogener Daten erklärt hat, dass es nicht möglich sei, die Anwesenheit von Arbeitnehmern mithilfe der Gesichtserkennung zu überprüfen. Derzeit ist die Verarbeitung biometrischer Daten von Mitarbeitern zur Feststellung ihrer Anwesenheit im Dienst nach geltendem Recht nicht zulässig. Darüber hinaus ergab die Inspektionstätigkeit des Bürgen, dass die Unternehmen, die dieses biometrische Erkennungssystem eingesetzt hatten, keine angemessenen technischen und Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, den Arbeitnehmern keine klaren und detaillierten Informationen zur Verfügung gestellt und auch keine Folgenabschätzung durchgeführt hatten in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehen.

„Der Garant betont auch – betont vom Vorstand von EBT Ragusa unter Vorsitz von Gregorio Lenzo –, dass Unternehmen angemessenere, weniger invasive Systeme hätten einsetzen sollen, um die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu kontrollieren (wie zum Beispiel den Ausweis). )“. Für weitere Informationen können Sie das Ebt-Büro unter 0932.622522 kontaktieren.

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