Beitragsobergrenze und Arbeitnehmerwahl: Deloitte Legal gewinnt in Pescara für Humansolution

Deloitte Legal erfolgreich geholfen Menschliche Lösung , ein Unternehmen der Humangest-Gruppe, das auf Lösungen für das Personalmanagement spezialisiert ist, in einem Urteil vor dem Arbeitsgericht von Pescara zum aktuellen und heiklen Thema der sogenannten. jährliche Beitragsgrenze.

Konkret Satz Nr. In der Verordnung Nr. 152/2024 vom 27. März 2024 wurde festgelegt, dass das Gesetz keine eingeschränkte Form für die Ausübung der Option des Arbeitnehmers auf das Beitragssystem vorsieht, da die Institution die Gültigkeit der Erklärung nicht an eine bestimmte Art der Vorlage binden kann. Aus diesem Grund konnte das arbeitgebende Unternehmen, sobald nachgewiesen wurde, dass es tatsächliche Kenntnis von der Ausübung der Option gab (in diesem Fall mit anderen als den in den INPS-Rundschreiben vorgesehenen Methoden ausgeübt), davon nur Kenntnis nehmen und die Beträge nicht mit Beiträgen belasten. Überschreitung der sogenannten Beitragsgrenze.

Die Bedeutung der Entscheidung ergibt sich aus der Tatsache, dass sie zu Verpflichtungen Stellung nimmt, die in einem anderen technologischen Kontext als dem aktuellen entstehen, und bekräftigt, dass die tatsächliche Kenntnis des Unternehmens, wenn sie vor Gericht nachgewiesen wird, die Wirksamkeit mit sich bringt des Gesetzes auch dann, wenn die Mitteilung auf eine andere als die in den Verwaltungsrundschreiben vorgesehene Art erfolgt, die als solche keine Regelungslücken schließen kann.

Humansolution wurde von Deloitte Legal mit einem vom Rechtsberater koordinierten Team unterstützt Andrea Bonanni Caione mit Partnern Giulio Borrelli Und Jessica Silla die innerhalb des vom Partner geleiteten Employment & Benefits-Teams tätig sind Alessandra Maniglio.

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