Wasserkrise in Sizilien, neue Regeln und Verbote im Handbuch an die Bürgermeister

Wasserkrise in Sizilien, neue Regeln und Verbote im Handbuch an die Bürgermeister
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Die ersten Bürger der sechs vom Krisenzustand betroffenen sizilianischen Provinzen, darunter Messina, müssen die Bestimmungen mit eigenen Verordnungen übernehmen

Sizilien bereitet sich auf die schwere Dürre vor, die diesen Sommer erwartet wird. Während es dem Kontrollraum unter dem Vorsitz des Präsidenten der Region Renato Schifani obliegt, strukturelle Lösungen zu ermitteln, ist der Generalsekretär der Beckenbehörde des hydrografischen Bezirks Sizilien, Leonardo Santoro, als delegierter Kommissar für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig Um die kritischste Phase zu überwinden, unterzeichnete er die erste Inhaltsverordnung „Maßnahmen und bewährte Praktiken zur Einsparung von Trinkwasser und zur Reduzierung des Verbrauchs“.

Bekanntlich hat der Regionalrat am 11. März letzten Jahres den Krisen- und regionalen Notstand aufgrund der schweren Wasserkrise im Trinksektor für die Provinzen ausgerufen Agrigent, Caltanissetta, Enna, Messina, Palermo und Trapani. Die Anordnung des Kommissars sieht zunächst die Annahme des von den Büros der Basin Authority bereitgestellten „Vademecum von Maßnahmen und bewährten Praktiken zur Trinkwassereinsparung“ vor. Der Inhalt des Handbuchs muss von den Bürgermeistern der von der Krise betroffenen Provinzen offengelegt werden. Dieselben ersten Bürger, heißt es in der Anordnung des Kommissars, müssen ihrerseits bedingte und dringende Verordnungen erlassen, insbesondere im Hinblick auf „die in den Punkten 15, 16, 17 und 18 genannten Verbote, wobei auch deren Umsetzung und Einhaltung sicherzustellen ist“.

Die Verbote der Kommissarverordnung

Doch was bedeuten diese Punkte konkret? Der 15. Punkt der Liste erfordert die Bewässerung der Pflanzen auf Balkonen oder Gärten in der Nacht (zwischen 23.00 und 5.00 Uhr): „Das Wasser – so lesen wir – verdunstet langsamer, was insgesamt zu einer durchschnittlichen Einsparung von etwa 5.000 bis 10.000 Litern pro Jahr führt.“ .” In Punkt 16 des Handbuchs heißt es, dass man zum Waschen von Privatfahrzeugen kein Trinkwasser verwenden und auf jeden Fall den Eimer anstelle des Dauerstrahls verwenden solle. Die Nummern 17 und 18 betreffen stattdessen das Verbot der Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Hofflächen und Plätzen (Nummer 17) sowie zur Versorgung von Zierbrunnen, Tanks und Schwimmbädern. „Die schwere Krise, die wir durchmachen – so heißt es – erfordert ihre Nichtnutzung.“ Der Ball liegt nun bei den Bürgermeistern, die die konkreten Verordnungen erlassen und die darin enthaltenen Verbote durchsetzen müssen.

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