Wahlen vom 8. bis 9. Juni 2024: Was Sie zum Wählen brauchen

Wahlen vom 8. bis 9. Juni 2024: Was Sie zum Wählen brauchen
Wahlen vom 8. bis 9. Juni 2024: Was Sie zum Wählen brauchen

Bitte denken Sie daran, dass der Wähler anlässlich der Abstimmung am 8. und 9. Juni im Besitz des Wählerausweises und eines Ausweises sein muss.

Bei den Wahlen

Die Identifizierung kann durch Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellten Ausweisdokuments erfolgen, sofern dieser über ein Lichtbild verfügt (z. B. Reisepass, Führerschein, Bootsführerschein, Rentenausweis, Betriebsführungslizenz, Wärmetests, Waffenschein). , Eingang des Antrags auf Ausstellung eines elektronischen Personalausweises (CIE), von der Nationalen Union der beurlaubten Offiziere Italiens ausgestellte Ausweise, sofern sie über ein Foto verfügen und von einem Militärkommando validiert wurden, von Berufsverbänden ausgestellte Ausweise, die mit einem Foto versehen sind) .
Personalausweise und andere von der öffentlichen Verwaltung ausgestellte Ausweisdokumente können, auch wenn sie abgelaufen sind, vorgelegt werden, sofern sie im Übrigen ordnungsgemäß sind und die Identifizierung des Wählers gewährleisten.

In Ermangelung eines geeigneten Dokuments kann die Identifizierung durch eine Bescheinigung eines Mitarbeiters des Wahllokals erfolgen, der den Wähler persönlich kennt.
In Ermangelung eines geeigneten Dokuments und wenn keiner der Mitglieder des Wahllokals in der Lage ist, die Identität des Wählers festzustellen, kann die Identifizierung durch eine Bescheinigung eines anderen Wählers der Gemeinde erfolgen. Der letztgenannte Wähler muss einem der Mitglieder des Wahllokals persönlich bekannt sein oder auf der Grundlage eines von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellten regulären Ausweisdokuments zur Wahl zugelassen worden sein.

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