Initiative, die sich den Wachstumspfaden von Minderjährigen widmet – über die Lombardei hinaus

Initiative, die sich den Wachstumspfaden von Minderjährigen widmet – über die Lombardei hinaus
Initiative, die sich den Wachstumspfaden von Minderjährigen widmet – über die Lombardei hinaus

VOGHERA Eine wichtige Initiative zugunsten von Familien, die sich den Wachstumspfaden von Minderjährigen widmet. Die Gemeinde Voghera hat als führendes Organ des Gebietsplans des Territorialgebiets Voghera und der Berggemeinde Oltrepo’ Pavese eine öffentliche Bekanntmachung zur Einholung einer Interessenbekundung für die Teilnahme an der regionalen Initiative „Sprint!“ genehmigt. Lombardei zusammen“, genehmigt mit DGR Nr. 1904/2024.

Ziel der Initiative ist es, das Dienstleistungsangebot für Familien mit Kindern im Alter zwischen 3 und 18 Jahren zu erweitern, wobei besonderes Augenmerk auf die Bildungsbedürfnisse Minderjähriger und die Vermittlungsbedürfnisse der Eltern im Zusammenhang mit der täglichen Zeit nach der Schule und Zeiten der Schulschließung gelegt wird. Ziel ist es auch, die Entwicklung und den Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten für Minderjährige und Familien in den Gebieten zu unterstützen, in denen das Angebot weniger entwickelt und verbreitet ist (Gemeinden mit einer Bevölkerung von bis zu 5.000 Einwohnern).

„Durch den Beitritt zur Initiative der Region Lombardei bekräftigt die Gemeinde Voghera, dass den Familien größte Aufmerksamkeit geschenkt wird – erklärt der Stadtrat für soziale Dienste Federico Taverna -. In diesem Fall konzentriert sich die öffentliche Bekanntmachung auf Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, um das physische, psychische und soziale Wohlergehen von Minderjährigen anzustreben und gleichzeitig die Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen zu gewährleisten die Eltern. Bewerbungen können bis zum 27. Juni eingereicht werden: Unsere Büros stehen Ihnen für alle Eventualitäten jederzeit zur Verfügung.“

Öffentliche Einrichtungen, die auf territorialer Ebene tätig sind, staatliche, regionale, kommunale und private Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Einrichtungen des dritten Sektors (ETS) gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets vom 3. Juli 2017 Nr. 717, die im CONI- oder CIP-Register eingetragenen gemeinnützigen Vereine und Amateursportvereine (SSD) mit Zugehörigkeit zu FSN/FSNP/DSA/DSAP/EPS/EPSP, den anerkannten Körperschaften der Religionsgemeinschaften, mit denen der Staat Vereinbarungen getroffen hat Pakte, Vereinbarungen oder Vereinbarungen, die gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannten oder nicht anerkannten Vereinigungen (es wird festgelegt, dass die nicht anerkannten Vereinigungen im Besitz einer Satzung und einer Gründungsurkunde sein müssen, die beim Registeramt der Agentur der Einnahmen eingetragen sind). ).

Teilnehmende Institutionen müssen auf der IT-Plattform Bandi e Servizi der Region Lombardei registriert sein (bandi.regione.lombardia.it/servizi/home). Durch die Einbindung von Einrichtungen und Verbänden des dritten Sektors kann auch die Entwicklung innovativer und flexibler Lösungen gefördert werden, um auf die besonderen Bedürfnisse von Minderjährigen und von Ausgrenzung bedrohten Familien einzugehen und den Zugang zu Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten für Minderjährige mit Behinderungen zu verbessern .

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Institutionen/Verbände unterzeichnet und an die Gemeinde Voghera, Piazza Duomo n. gerichtet sein. 1 und bis zum 27.06.2024 per Post an folgende Adresse eingereicht: Gemeinde Voghera, Protokollbüro, Piazza Duomo 1, 27058, Voghera; per E-Mail an die folgende Adresse: [email protected]; per zertifizierter E-Mail an die folgende Adresse: [email protected] (ausschließlich von einer anderen zertifizierten E-Mail-Adresse).

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