Der „Single Zes“-Bonus startet in 83 Gemeinden – Pescara

PESCARA. Unternehmen aus den Abruzzen, die in über achtzig Gemeinden der Region tätig sind, können die vorgesehene Erleichterung für Investitionen in Höhe von mindestens 200.000 Euro und höchstens 100 Millionen Euro beantragen, die vom 1. Januar bis 15. November 2024 getätigt werden.
Tatsächlich ist das Fenster für die Einreichung von Anträgen im Zusammenhang mit der Steuergutschrift für Unternehmen in der Zes Unica Sud seit 48 Stunden geöffnet. Den Unternehmen stehen 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, die auf der Grundlage der gesendeten Fragen verteilt werden müssen. Bis zum 12. Juli 2024 müssen Unternehmen der Agentur der Einnahmen die Höhe der förderfähigen Ausgaben mitteilen. Die Steuergutschriftsprozentsätze sind in der Übersichtstabelle aufgeführt, die wir auf der Seite veröffentlichen.
Im Fall der Abruzzen beträgt der Steuersatz mindestens 15 % für große Unternehmen und höchstens 35 % für kleine Unternehmen, während für mittlere Unternehmen eine Steuergutschrift von 25 % gewährt wird. Die neue einheitliche Sonderwirtschaftszone wurde ab diesem Jahr mit dem Süddekret eingerichtet, das die Sonderwirtschaftszonen der Regionen Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien vereinte. Die von der gestern gestarteten Prämie betroffenen Gebiete betreffen jedoch nicht die Gemeinden der gesamten Region, sondern sind in einer Liste von 83 Zentren aufgeführt. Hierbei handelt es sich um wirtschaftlich benachteiligte Gebiete der Europäischen Union, in denen eine Ausnahme vom Verbot der Gewährung staatlicher Beihilfen zulässig ist.
PROVINZ TERAMO: Ankaran; Castellalto; Castilenti; Colonnella; Gegenkrieg; Corropoli; Giulianova; Mosciano Sant’Angelo; Nereto; Rosengarten der Abruzzen; Sant’Egidio alla Vibrata; Heiliger Homer; Teramo; Torano Nuovo.
PROVINZ L’AQUILA: Aielli; Avezzano; Calascio; Carsoli; Castel del Monte; Celano; Die Grube; L’Aquila; Magliano de’ Marsi; Oricola; Ortucchio; Ovindoli; Poggio Picenze; Rocca di Cambio; Rocca di Mezzo; Heilige Marien; Santo Stefano di Sessanio; Geplatzt; Trasacco Pratola Peligna; Raiano; Sulmona.
PROVINZ PESCARA: Stadt Sant’Angelo; Civitella Casanova; Helice; Farindola; Federkiele; Alan; Bolognano; Bussi sul Tirino; Caramanico Terme; Castiglione a Casauria; Cepagatti; Manoppello; Pescara (teilweise); Völker; Rosciano; Rumpf; Casauria-Touch.
PROVINZ CHIETI: Arielli; Atessa; Casalanguida; Casoli; Schloss Frentano; Chieti; Cupello; Fara Filiorum Petri; Fara San Martino; Filetsteak; Fossacesie; Gissi; Guardiagrele; Sie starten; Miglianico; Monteodorisio; Mozzagrogna; Ortona; Paglieta; Pennapiedimonte; Poggiofiorito; Hl. Johannes Theatinus; San Martino sulla Marrucina; San Salvo; Santa Maria Imbaro; Torrevecchia Teatina; Vacri; Groß; Villamagna.
Am vergangenen Dienstag, also einen Tag vor der Antragstellung, genehmigte die Agentur der Einnahmen das Formular für die Übermittlung der Mitteilung über die Steuergutschrift und die nützlichen Erläuterungen. Der erste, der im PDF-Format vom Agenturportal heruntergeladen werden kann, besteht aus den folgenden Abschnitten.
1) Das Deckblatt mit Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten; die Daten des begünstigten Unternehmens und eines etwaigen Nachfolgeunternehmens im Falle außergewöhnlicher Vorgänge; die Daten des Vertreters, der die Mitteilung unterzeichnet; der Verzicht auf den beantragten Kredit; die Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung. 2) Panel A bezieht sich stattdessen auf die Daten des Investitionsvorhabens und die der Steuergutschrift. 3) Panel B enthält die Daten der Produktionsstruktur. 4) Tabelle C enthält die Liste der Personen, die Anti-Mafia-Kontrollen unterzogen wurden. 5) Teil D muss die Liste der sonstigen gewährten oder beantragten Leistungen, einschließlich Beihilfen, enthalten de minimis. 6) Abschließend müssen im Abschnitt E die Angaben zu den erhaltenen elektronischen Rechnungen und der Bescheinigung eingetragen werden.
Der erste Schritt, den Unternehmen unternehmen müssen, um die Leistung zu erhalten, ist das Ausfüllen und Versenden des Kommunikationsformulars gemäß den Anweisungen der Agentur der Einnahmen und unter Verwendung der entsprechenden Software.
Anschließend stellt die Agentur innerhalb von fünf Tagen die Empfangsbestätigung über die Annahme oder Ablehnung im reservierten Bereich ihrer Website zur Verfügung. Die Ablehnung ist in folgenden Fällen vorgesehen: wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Übermittlung keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat; wenn die Angaben der in Abschnitt E angegebenen elektronischen Rechnungen nicht mit den in der Datenbank der Agentur der Einnahmen vorhandenen Daten übereinstimmen; wenn der Tätigkeitscode und der Katastercode der Gemeinde, die sich auf jede Produktionsstruktur beziehen und in Tafel B angegeben sind, nicht mit den mitgeteilten übereinstimmen.
Diese letzte Prüfung wird nicht durchgeführt, wenn die Produktionsstruktur noch nicht in der einzigen SWZ enthalten ist. Der Antragsteller muss dies jedoch in der Mitteilung angeben. Darüber hinaus kann die Mitteilung, wenn sie innerhalb von vier Tagen vor Ablauf der Frist gesendet und abgelehnt wird, innerhalb der folgenden fünf Tage erneut gesendet werden. In diesem Fall gilt die Frist als rechtzeitig. Schließlich hat die chronologische Reihenfolge der Einreichung der Anträge keinen Einfluss auf den den Unternehmen anerkannten Betrag.
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