Sizilien. Er starb aufgrund einer späten Diagnose und wurde ins Garibaldi-Krankenhaus in Catania eingeliefert: Die Tochter und Enkelin der Frau wurden entschädigt – der Fatto Nisseno

Das Garibaldi-Krankenhaus in Catania wurde vom Zivilgericht verurteilt Catania auf Schadensersatz für den Tod einer 69-jährigen Patientin, die am 6. März 2017 verstarb, nachdem die Krankenhausärzte im Oktober 2016 bei ihr keine Myasthenia gravis diagnostiziert hatten.

Die Patientin litt unter erheblichen Schwierigkeiten beim Artikulieren von Wörtern sowie beim Kauen und Schlucken und wurde nach viertägigem Krankenhausaufenthalt mit der Diagnose einer zerebrovaskulären Erkrankung entlassen, die die bei ihr aufgetretenen Symptome nicht rechtfertigte. Die korrekte Diagnose wurde nach einem anschließenden Krankenhausaufenthalt im Februar 2017 gestellt, doch nach der Theorie der Familie der Frau war es nun zu spät und die Patientin wäre darüber hinaus danach nicht einmal mehr auf die Intensivstation eingeliefert worden sie hatte eine Parese der Atemmuskulatur gezeigt.

Das Zivilgericht von Catania verurteilte das Krankenhaus zur Zahlung von 168.000 Euro für die Tochter der Frau und 57.000 Euro für ihre Enkelin für den Verlust ihres Verwandten. Zusätzlich zu 48.800 Euro zugunsten der erblichen Tochter für den unheilbaren Schaden, also den Schaden, den das Opfer durch die bewusste Wahrnehmung des unausweichlichen Herannahens des Todes erlitten hat.

Außerdem wurde die Zahlung der Rechtskosten zugunsten von Studio Seminara & Associati angeordnet Catania der Mutter und Tochter mit den Anwälten Dario Seminara und Lisa Gagliano unterstützte.

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