Roter Thun und Schwertfisch nicht aufgespürt, in Bagheria beschlagnahmt

Die Finanziers des Provinzkommandos von Palermo beschlagnahmten bei drei verschiedenen Operationen neunzig Exemplare von Rotem Thun und neun nicht auffindbare Exemplare von Schwertfisch, also insgesamt etwa zehn Tonnen Fisch. Bei der ersten Intervention identifizierten die gelben Flammen von Bagheria einige Transporter, die vom Hafen von Porticello in Santa Flavia kamen und nachts zu einem Fischhändlerlager in Bagheria fuhren, wo sechzehn Exemplare von Rotem Thun gelagert wurden, die nicht über das Dokument verfügten Erfassung, bei der die Rückverfolgbarkeit der verschiedenen Phasen der Lieferkette von der Erfassung bis zur anschließenden Vermarktung gewährleistet ist.

Fisch ohne Dokumentation

Bei der zweiten Intervention identifizierten die Soldaten, die den Transportern folgten, die ebenfalls von Porticello losgefahren waren, ein illegales Lagerhaus, das von einem Händler verwaltet wurde, der weder Mehrwertsteuer noch Scia hatte, und in dem auch in diesem Fall 44 Thunfische und neun Schwertfischexemplare gefunden wurden ohne die obligatorischen Dokumente, um die Rückverfolgbarkeit der Verwertungskette zu gewährleisten. Davon waren 25 Exemplare zu klein. Bei der dritten Intervention beim Hafenamt fanden die Finanziers 30 Thunfische ohne Herkunftsnachweis im Lager eines Unternehmens in Bagheria im Großhandel mit Fischprodukten.

Die Sanktionen

Die Verantwortlichen wurden der Seeschifffahrtsbehörde und der regionalen Abteilung für produktive Tätigkeiten mit der Beschlagnahmung des nicht auffindbaren Fangs und einer Strafe in Höhe von mindestens 1.000 Euro bis maximal 6.000 Euro angezeigt, wobei die Strafe um ein Drittel erhöht wurde, da die Art Blauflossenthun floss Thunfisch gilt als vom Aussterben bedroht. Der Händler des illegalen Lagerhauses wurde wegen der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ohne Genehmigung mit einer Geldstrafe belegt, die Geldstrafen zwischen 12.500 Euro und 150.000 Euro im ersten Fall und zwischen mindestens 1.549 Euro und höchstens 15.493 Euro im zweiten Fall vorsah. Die beschlagnahmten 10 Tonnen Thunfisch und Schwertfisch wurden von der örtlichen Gesundheitsbehörde als für den Verzehr geeignet bescheinigt und an eine Wohltätigkeitsorganisation in der Lebensmittelbank Westsiziliens übergeben.

Tracking-Regeln

Für den Fang beschlagnahmter Exemplare gelten strenge Quoten- und Rückverfolgungsvorschriften, die einerseits verhindern sollen, dass Fischprodukte in Verkehr gebracht werden, die für die Gesundheit der Verbraucher unsicher sind, und andererseits das Überleben sichern sollen Diese Arten sind aufgrund der intensiven Fischerei vom Aussterben bedroht und werden zudem durch einen florierenden Schwarzmarkt unterstützt, der aufgrund ihrer Delikatesse und der enormen Gewinne, die sich aus ihrem Verkauf ergeben, ständig nach diesen Produkten sucht.

Die von der Fiamme Gialle durchgeführten Kontrollen verfolgen daher einen doppelten Zweck: Sie sollen sicherstellen, dass legal betriebene kommerzielle Aktivitäten nicht durch gesetzeswidrige Unternehmen konkurriert werden, und der Handel mit nicht originalen und unsicheren Produkten verhindert werden vor Schäden am lokalen und nationalen Fischmarkt, gekennzeichnet durch hohe Qualitätsstandards durch lückenlose Rückverfolgbarkeit der Verwertungskette.

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