Klub-Weltmeisterschaft, FIFPRO verurteilt die FIFA. Damascelli: „Ancelotti…“

Klub-Weltmeisterschaft, FIFPRO verurteilt die FIFA. Damascelli: „Ancelotti…“
Klub-Weltmeisterschaft, FIFPRO verurteilt die FIFA. Damascelli: „Ancelotti…“

In den letzten Tagen reichte die Spielergewerkschaft (FIFPRO) eine Beschwerde gegen die FIFA wegen der Klub-Weltmeisterschaft ein

Tony Damascelli sprach auf der Giornale über die Beschwerde der FIFPRO, der Weltfußballergewerkschaft, gegen die FIFA wegen des Kalenders und der Durchführungsmethoden der Klub-Weltmeisterschaft:

„Carlo Ancelotti hatte nichts Seltsames oder Falsches gesagt. Fifpro, der europäische Fußballverband, hat Berufung gegen die FIFA eingelegt und bestreitet die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, den internationalen Spielkalender und insbesondere den Pokal der FIFA-Klubwelt einseitig festzulegen.“ Laut Fifpro verstoßen solche Entscheidungen gegen die Rechte der Spieler und ihrer Gewerkschaften gemäß der EU-Grundrechtecharta und verstoßen möglicherweise auch gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Die Berufung wird auch von den englischen und französischen Fußballergewerkschaften Brüssel unterzeichnet Das Handelsgericht wird gebeten, den Fall mit vier Fragen zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten. Die EU-Grundrechtecharta garantiert Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften mehrere Grundrechte. Dazu gehören das Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit und die Freiheit des Beschäftigungsverhältnisses, das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen, das Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen und das Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Diese Rechte sind in den Artikeln 5, 15, 28 und 31 der Charta geregelt. Darüber hinaus sind die Spielergewerkschaften der Ansicht, dass angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur „Europäischen Super League“ solche einseitigen und diskretionären Entscheidungen – die nicht das Ergebnis klarer, objektiver, transparenter, nicht diskriminierender und … demokratische Rechtsrahmen – stellen „bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen“ im Sinne von Artikel 101 AEUV dar. Werden wir in den Krieg ziehen? Da ich die Buchhaltungsinteressen kenne, die sich auf die Gehälter der „Beschwerdeführer“ selbst beziehen, habe ich einige Zweifel an einer heftigen Herausforderung, aber eine Tatsache ist sicher: Die ausschließliche und unanfechtbare Macht der FIFA (und der UEFA) beginnt, ihre Rechtskraft zu verlieren.“

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