SPORTRICHTER. Maxi-Sanktion für Casertana, Benevento verliert Pinato für vier Runden

SPORTRICHTER. Maxi-Sanktion für Casertana, Benevento verliert Pinato für vier Runden
SPORTRICHTER. Maxi-Sanktion für Casertana, Benevento verliert Pinato für vier Runden

Der stellvertretende Sportrichter Cosimo Taiuti, unterstützt von Irene Papi und dem AIA-Vertreter Herrn Marco Ravaglioli, verabschiedete in der Sitzung vom 15. Mai 2024 die nachstehend vollständig aufgeführten Beschlüsse:

FEIN 2.250,00 € – CASERTANA

A) weil einige seiner Mitglieder den Beginn des Spiels um zwei Minuten verzögert haben, weil sie nicht rechtzeitig im Tunnel erschienen sind, um das Spielfeld zu betreten;

B) für Handlungen, die gegen die Ordnungs- und Sicherheitsregeln verstoßen, und für gewalttätige Handlungen seiner Anhänger, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und darin bestehen, eine halbvolle Flasche Wasser ohne Folgen in den Spielbereich zu werfen.

Messung der kumulativen Sanktion für die beiden Verhaltensweisen [euro 2.000,00 per condotta sub A) e euro 250,00 per la condotta sub B)], in Anwendung der Artikel. 4, 6, 13, Absatz 2, 25 und 26 CGS und Art. 1 Punkt 1.2 der Play Off – Play Out Regulations 2023-2024 (CU n. 236/L vom 12.04.2024), nach Bewertung der Gesamtnatur des Sachverhalts und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der sanktionierte Verein das Spiel auswärts ausgetragen hat (Schiedsverfahrensbeschluss, r. Bundesverfahren, Zivilrecht).

Bußgeld 1.000,00 € – TARANTO

A) seine Anhänger im Sektor Curva Nord in der 41. Minute der ersten Halbzeit zweimal einen empörenden Refrain in Richtung der Polizei singen zu lassen;

B) seine Anhänger, die sich im Sektor Curva Nord aufhalten, in der 41. und 43. Minute der ersten Halbzeit mehrmals einen grünen Laserstrahl auf den Torwart von Vicenza und dann auf einen anderen Spieler der gegnerischen Mannschaft richten, der in diesem Moment gerade dabei ist lag am Boden.

Fortsetzung betrachtet, Maß der Sanktion in Anwendung der Artikel. 6, 13, Absatz 2, 25 und 26 CGS, nach Würdigung der Gesamtbeschaffenheit des Sachverhalts und Prüfung der gemäß Art. 29 CGS (r. Federal Proc., RCC).

Bußgeld 250,00 €

CATANIA wegen Verstößen gegen die Ordnungs- und Sicherheitsregeln und wegen Gewalttaten seiner Anhänger, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten und darin bestanden, eine halbvolle Flasche Wasser ohne Folgen in den Spielbereich zu werfen.

Messung der Sanktion bei Anwendung der Artikel. 13 Abs. 2, 25 und 26 CGS, nach Würdigung der Gesamtbeschaffenheit des Sachverhalts und Berücksichtigung der gemäß Art. 29 CGS (r. Federal Proc., RCC).

PERUGIA wegen Verstößen gegen die Ordnungs- und Sicherheitsregeln und wegen Gewalttaten seiner Anhänger, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten und darin bestanden, eine halbvolle Flasche Wasser ohne Folgen in den Spielbereich zu werfen.

Messung der Sanktion bei Anwendung der Artikel. 13, Absatz 2, 25 und 26 CGS, nach Würdigung der Gesamtbeschaffenheit des Sachverhalts und Berücksichtigung der gemäß Art. 29 CGS (r. Bundesproz.).

Bußgeld 200,00 €

CARRARESE wegen Verstößen gegen die Ordnungs- und Sicherheitsregeln und wegen Gewalttaten seiner Anhänger, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten und darin bestanden, eine leere Wasserflasche ohne Konsequenzen in den Spielbereich zu werfen.

Messung der Sanktion bei Anwendung der Artikel. 13, Absatz 2, 25 und 26 CGS, nach Beurteilung der Gesamtbeschaffenheit des Sachverhalts, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der sanktionierte Verein das Spiel auswärts ausgetragen hat, und der gemäß Art. 29 CGS (r. Federal Proc., RCC).

Bußgeld 100,00 €

TRIESTINA dafür, dass einige seiner Anhänger in der Furlan-Kurve anwesend waren und in der 29. und 56. Minute des Spiels empörende Sprechchöre gegen die staatlichen Institutionen skandierten, was zweimal wiederholt wurde.

Fortsetzung betrachtet, Maß der Sanktion in Anwendung der Artikel. 13, Absatz 2, und 25, Absatz 3, CGS, nach Würdigung der Gesamtbeschaffenheit des Sachverhalts und Prüfung der gemäß Art. 1 angenommenen Organisationsmodelle. 29 CGS (r. Bundesproz.).

DISQUALIFIZIERUNG FÜR VIER TATSÄCHLICHE RENNEN

PINATO MARCO (BENEVENTO)

Als er sich am Ende des Spiels bedrohlich dem Schiedsrichter näherte, indem er zunächst eine respektlose Bemerkung über ihn machte und ihn dann mit mittlerer bis hoher Intensität schubste, wodurch er das Gleichgewicht verlor, ohne dass er jedoch zu Boden fiel Boden; Außerdem äußerte er noch einen weiteren schwerwiegend beleidigenden Satz. Bemessung der Sanktion in Anwendung von Art. 36, Abs. 1, Buchstabe. b), CGS, bewertete die allgemeinen Verhaltensmethoden.

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