Rasen. Europa- und Kommunalwahlen, Gebrauchsanweisung

Rasen. Europa- und Kommunalwahlen, Gebrauchsanweisung
Rasen. Europa- und Kommunalwahlen, Gebrauchsanweisung

RASENSamstag, 8. von 15 bis 23 Uhr und Sonntag, 9. Juni von 7 bis 23 Uhr Die Abstimmungen erfolgen über die Erneuerung des Europäischen Parlaments und die Verwaltungswahlen zur Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderats.

SCROLLEN – Für die Europawahl beginnt die Auszählung am Sonntag, 9. Juni, um 23 Uhr, wenn die Wahllokale schließen. Bei den Kommunalwahlen erfolgt die Auszählung ab Montag, 10. Juni, ab 14 Uhr. Die mögliche Stichwahl, an der nur die Gemeinden Prato und Montemurlo beteiligt sein könnten, findet am Sonntag, den 23. und Montag, den 24. Juni statt.

Wer ist stimmberechtigt?

Für die Europawahl: In der Gemeinde Prato sind 130.471 Wähler zu den Wahlen aufgerufen, davon 62.407 Männer und 68.064 Frauen, verteilt auf 179 Wahlbezirke.

Für administrative Zwecke: Zur Wahl sind 132.540 Wähler aufgerufen, davon 63.486 Männer und 69.054 Frauen, wiederum verteilt auf 179 Wahlkreise.

Der Unterschied im Wahlgremium zwischen europäischem und kommunalem Wahlgremium wird durch Einwohner im Ausland bestimmt, die auf den kommunalen Wahllisten als italienische Staatsbürger erscheinen, aber einen Antrag auf Stimmabgabe im Wohnsitzland gestellt haben.

WIE MAN BEI DEN EUROPAWAHLEN WÄHLT

Der Wähler gibt seine Stimme auf einem roten Stimmzettel mit maximal drei Präferenzen ab, indem er seinen Vor- und Nachnamen oder nur den Nachnamen in die Zeilen neben der abgegebenen Liste einträgt. (Vor- und Nachname sind erforderlich, falls es sich um gleichnamige Kandidaten handelt). Werden mehrere Präferenzen geäußert, müssen sich diese auf Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts beziehen, andernfalls werden die zweite und dritte Präferenz gestrichen. Eine Abstimmung mit Zahlenangaben ist nicht gestattet.

WIE MAN IN STÄDTISCHEN ÄMTERN WÄHLT

Der Wähler hat mehr Möglichkeiten: Er kann nur dem Bürgermeisterkandidaten seinen Stempel aufdrücken (die Stimme wird nur dem Bürgermeisterkandidaten zugeteilt). Es kann nur eine der mit dem Bürgermeisterkandidaten verknüpften Listen oder sowohl den Bürgermeisterkandidaten als auch eine verknüpfte Liste markieren. (Die Stimme wird sowohl dem Bürgermeisterkandidaten als auch der Liste zugeschrieben.) Er kann dem Bürgermeisterkandidaten und einer NICHT verbundenen Liste eine Note verleihen, indem er eine getrennte Abstimmung ausdrückt (die Stimme wird dem Bürgermeisterkandidaten und der nicht verbundenen Liste zugeschrieben). Sie können Ihre Präferenz zum Ausdruck bringen, indem Sie den Nachnamen eines Kandidaten für den Stadtrat in die Zeile neben der gewählten Liste und zweier weiterer Kandidaten für das Amt des Stadtrats eintragen, sofern diese vom anderen Geschlecht sind und derselben Liste angehören.

FÜR DIE ABSTIMMUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE

Um wählen zu können, muss der Wähler mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Waffenschein oder Führerschein) und dem Wählerausweis im Wahllokal erscheinen und prüfen, ob Stempelfelder vorhanden sind.

Wahlkarte

Mit der Wählerkarte wird die ordnungsgemäße Eintragung des Bürgers in die Wählerverzeichnisse seiner Wohnsitzgemeinde bescheinigt. Es enthält die persönlichen Daten des Inhabers, den Wohnort, die Nummer und den Sitz der Abteilung, der der Wähler zugeordnet ist, den Wahlkreis und den Wahlkreis, dem er oder sie bei jeder Wahlart angehört, und ist für 18 Wahlen gültig.

Ist die Wählerkarte aufgrund von Platzmangel nicht mehr verwendbar oder beschädigt, kann sich der Bürger an das städtische Wahlamt wenden und ein Duplikat beantragen. Auch bei Verlust oder Diebstahl der Karte kann ein Duplikat erhalten werden.
Kann der Interessent nicht persönlich vorbeikommen, kann er ein Familienmitglied oder einen Partner delegieren. Das Referenzbüro ist das Standesamt an der Piazza Cardinale Niccolò Nr. 13. Der Service ist auch in den dezentralen Büros gewährleistet: Bezirk Ost, Viale Alcide De Gasperi Nr. 67, Bezirk Nord, Via Sette Marzo 1944 Nr. 15/2, Westen Bezirk, Via Lorenzo da Prato Nr. 17 und Südbezirk, Via delle Badie Nr. 130.

Seit dem 20. Mai ist der Service aktiv, mit dem Sie die Ersatz-Wählerausweisbescheinigung selbstständig ausdrucken können, gültig nur für aktuelle Wahlen. Die ausgedruckte Ersatz-Wählerausweisbescheinigung ermöglicht dem Wähler zusammen mit dem Ausweisdokument, direkt in sein Wahllokal zu gehen, um seine Stimme abzugeben, ist jedoch nur für die Wahlen am 8. und 9. Juni gültig.

Der Dienst kann nur über SPID/CIE/CNS und unter dem folgenden Link https://tesseraelettorale.comune.prato.it/ genutzt werden.

Was tun bei einem Wohnortwechsel?

Wohnsitzwechsel innerhalb derselben Gemeinde: An den neuen Wohnsitz wird ein spezieller Aufkleber zur Anbringung auf der Wahlkarte geschickt. Sollte der Aufkleber nicht rechtzeitig eintreffen, kann er im Wahlbüro Ihrer Gemeinde abgeholt werden.
Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde: Die Zusendung der neuen Karte erfolgt nach Hause, wenn der Wähler in die Wählerlisten der neuen Wohngemeinde eingetragen ist. Sollte die Karte nicht rechtzeitig eintreffen, kann sie im Wahlbüro Ihrer Gemeinde abgeholt werden. Die alte Karte muss zurückgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://www.comune.prato.it/temi/diritti-voto-e-partecipazione/servizio/tessera-elettorale/archivio6_0_205.html

Ausweisdokument

Zusammen mit dem Wählerausweis muss der Wähler einen von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellten, auch abgelaufenen, Ausweis vorlegen, sofern dieser mit einem Foto versehen ist, das die genaue Identifizierung des Wählers gewährleistet.

Gültige Dokumente sind: Personalausweis, Reisepass, Waffenschein, Führerschein, Bootsführerschein, Rentenbuch, Erlaubnis zum Betreiben von Heizungsanlagen, von einer staatlichen Verwaltung ausgestellte Ausweise, sofern sie mit einem Lichtbild und einem Stempel oder einer anderen gleichwertigen Unterschrift versehen sind.

Der elektronische Personalausweis (CIE) wird vom Standesamt der Wohngemeinde ausgestellt; Die Zustellung durch das Innenministerium erfolgt innerhalb von sechs Werktagen. Zur Stimmabgabe genügt jedoch das Erscheinen im Wahllokal mit der bei Beantragung eines elektronischen Personalausweises ausgestellten Quittung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://www.comune.prato.it/temi/anagrafe-e-cittadinanza/servizio/carta-identita/archivio6_0_19.html

ERMÄSSIGUNGEN FÜR BEHINDERTE UND KRANKE MENSCHEN – Besondere Vergünstigungen gelten für gehbehinderte, gehbehinderte und körperbehinderte Wähler, die die Hilfe einer Begleitperson benötigen. Hierzu ist es erforderlich, beim örtlichen Gesundheitsamt ein kostenloses ärztliches Attest anzufordern und dieses im Wahllokal vorzulegen.

Alle Informationen auf der Website https://www.po-net.prato.it/elezioni/2024/comunali-europee/

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