Terni. Beitrag von 150 Euro pro Kind für Familien mit mindestens 4 Minderjährigen. Sie haben bis zum 12. August Zeit, Bewerbungen einzureichen

Terni. Beitrag von 150 Euro pro Kind für Familien mit mindestens 4 Minderjährigen. Sie haben bis zum 12. August Zeit, Bewerbungen einzureichen
Terni. Beitrag von 150 Euro pro Kind für Familien mit mindestens 4 Minderjährigen. Sie haben bis zum 12. August Zeit, Bewerbungen einzureichen

Die Abteilung und die Wohlfahrtsverwaltung teilen mit, dass die öffentliche Bekanntmachung für das Jahr 2024 über den Zugang zu Beiträgen für kinderreiche Familien mit mindestens vier Kindern auf der Website der Gemeinde Terni im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ veröffentlicht wurde.

Anträge auf Zulassung können ab morgen, 14. Juni, bis zum 12. August, 12 Uhr, eingereicht werden.
Dabei handelt es sich um eine Förderung, die Familien mit Wohnsitz in der Sozialzone 10 in Anspruch nehmen kann, wobei der Zone für das Jahr 2024 ein Gesamtbetrag von 41.421,11 Euro zur Verfügung steht.
Die Intervention besteht in der Bereitstellung eines finanziellen Beitrags in Höhe von 150 Euro für jedes minderjährige Kind in der Familieneinheit.
Die Gemeinde Terni erstellt nach der Bewertung der eingegangenen Bewerbungen eine Rangfolge auf der Grundlage der im Bewertungsformular enthaltenen Punkte, bis zu einem Maximum von 100 Punkten.

„Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme für kinderreiche Familien, die darauf abzielt, diejenigen Familien zu unterstützen, die aufgrund der Kinderzahl vermutlich am stärksten in Schwierigkeiten geraten, um ihr Wohlergehen aufrechtzuerhalten“, erklärt Sozialrätin Viviana Altamura.

Empfänger des Zuschusses sind Personen aus Familien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) seit mindestens fünf Jahren in einer der Gemeinden wohnhaft sein, die zur Sozialzone Nr. 10 gehören, und zwar: Terni, Acquasparta, Arrone, Ferentillo, Montefranco, Polino, San Gemini und Stroncone;
c) sein:
b1. italienische Staatsbürger;
b2. EU-Bürger;
b3. Nicht-EU-Bürger, die sich regelmäßig in Italien aufhalten, ausgenommen Inhaber eines Kurzzeitvisums;
d) innerhalb der Familie mindestens vier Kinder unter 26 Jahren zusammenleben, von denen mindestens eines unter achtzehn Jahre alt ist;
e) über einen gültigen ISEE der Familieneinheit gemäß der geltenden Gesetzgebung von höchstens 36.000 Euro verfügen.

Der Antrag muss von der Person gestellt werden, die über die in der Kunst genannten Voraussetzungen verfügt. 3, mit einer der folgenden Methoden:
a) persönlich im PROTOKOLLBüro der Gemeinde TERNI, Leiter der Sozialzone Nr. 10;
b) per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse: PIAZZA MARIO RIDOLFI, N°1 – 05100 TERNI;
c) per zertifizierter E-Mail (PEC) gemäß den geltenden Bestimmungen an folgende Adresse: [email protected] ;

Der Antrag ist unter Verwendung der der Bekanntmachung beigefügten Formulare einzureichen.

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