Schweinepest: Neue Verordnung in der Lombardei zur Stärkung der Wildschwein-Entvölkerungsmaßnahmen

Schweinepest: Neue Verordnung in der Lombardei zur Stärkung der Wildschwein-Entvölkerungsmaßnahmen
Schweinepest: Neue Verordnung in der Lombardei zur Stärkung der Wildschwein-Entvölkerungsmaßnahmen

«Bewerben Sie sie so weit wie möglich Maßnahmen zur Entvölkerung der WildschweineHauptträger von Afrikanische Schweinepest bei Zuchtschweinen und ist für große Schäden in der Landwirtschaft verantwortlich. Der Präsident der Lombardei Attilio Fontana So werden die Gründe für die heute, Freitag, mit innen unterzeichnete Verordnung erläutert neue Bestimmungen zu diesem Thema Von Psa. Neben der Bestätigung der derzeit geltenden Maßnahmen zielt die Verordnung darauf ab, „den Kampf gegen Wildschweine zu erleichtern“. weniger bürokratische Zwänge, Verfahren und Verwaltung wirtschaftlicher Ressourcen“. Neuigkeiten auch auf Verzehr von Fleisch von Wildschweinen, die in der Sperrzone II getötet wurden (bisher mussten sie vernichtet werden): „Es wird möglich sein.“ die private Hausnutzung zum Eigenverbrauch genehmigen – erklärt die Region – der getöteten Tiere, sofern sie durch vom Veterinärdienst ATS zugelassene Einrichtungen gelangen. Dies steht im Einklang mit spezifischen Biosicherheitsverfahren und dergleichen Schlachtkörpertest negativ in Labortests für die Erforschung des Psa-Virus“.

hier sind die Hauptpunkte des Dokuments:

  • In Schutzgebieten wie Parks und Naturschutzgebieten führt die Region Lombardei das Prinzip der Ersatzbefugnis ein, wenn das Verwaltungsorgan nicht in der Lage ist, den Kontrollplan zu verabschieden.
  • Die regionalen Jagdgebiete und -bezirke können die wirtschaftlichen Ressourcen nutzen, die nicht für Wildschweinbekämpfungs- und -managementaktivitäten verwendet werden, und die Schaffung geeigneter Strukturen für die Anlieferung und Lagerung von Schlachtkörpern vor Ort fördern.
  • Von der Provinzpolizei koordinierte Wildschweinbekämpfungsmaßnahmen können unter Einsatz von Fernmethoden genehmigt werden, ohne dass unbedingt die Anwesenheit eines Agenten erforderlich ist. Der Das Schießen aus einem Fahrzeug ist ebenfalls gestattet (zum Beispiel von der Ladefläche eines Pickups). Die Bediener können außerdem Nachtsichtbrillen und jede Lichtquelle verwenden, die die Aktivität erleichtern kann. Die notwendigen Sicherheitsbedingungen werden jedoch gewährleistet.
  • Vereinfachung der Methoden zur biometrischen Erhebung getöteter Wildschweine.
  • In der „Sperrzone II“ ist das Töten von Wildschweinen zur Wildtierkontrolle erlaubt. Andere Formen der Jagd sind erlaubt, sofern dabei die Biosicherheitsprotokolle eingehalten werden. In der Sperrzone I ist die Wildschweinjagd erlaubt und muss darauf abzielen, möglichst viele Tiere zu töten.

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