Wird der Prüfungsantrag im Namen eines Dritten gestellt, ist diesem eine schriftliche Vollmacht oder eine entsprechende Vertretungsvollmacht beizufügen. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Fristen für die Einreichung von Begutachtungsanträgen die endgültige Rangfolge der zugelassenen und finanzierbaren bzw. zugelassenen und nicht finanzierbaren Anträge veröffentlicht wird.
Für Informationen können Sie das Sozialsekretariat von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr und am Donnerstag von 15 bis 17 Uhr unter folgenden Telefonnummern kontaktieren: 0883/516758 – 726 oder per E-Mail: [email protected]. Über den Ausgang Ihrer Bewerbung informieren wir ausschließlich denjenigen, der uns seine personenbezogenen Daten und den Bewerbungscode mitteilt. Die vorläufigen Listen der förderungsberechtigten, förderungsberechtigten und ausgeschlossenen Personen finden Sie im Bürgernetzwerk: https://www.comune.barletta.bt.it/area_letturaNotizia/391153/pagsistema.html