Zwei ägyptische Staatsbürger wurden wegen Drogenhandels im Bahnhofsbereich von Reggio Emilia angezeigt

Zwei ägyptische Staatsbürger wurden wegen Drogenhandels im Bahnhofsbereich von Reggio Emilia angezeigt
Zwei ägyptische Staatsbürger wurden wegen Drogenhandels im Bahnhofsbereich von Reggio Emilia angezeigt

Am 17. und 18. Juni 2024 führte eine Patrouille vom Bahnhof Corso Cairoli zusammen mit einem Einsatzteam des 5. Carabinieri-Regiments von Bologna während eines Gottesdienstes zur Bekämpfung des städtischen Verfalls und zur Verhinderung und Unterdrückung des Drogenhandels in der Gegend von Bologna durch Am historischen Bahnhof von Reggio Emilia identifizierten sie in zwei getrennten Interventionen zwei ausländische Staatsbürger, die im Besitz von über 20 Gramm Haschisch bzw. etwa 19 Gramm Haschisch gefunden wurden und deren Besitz auf die mutmaßliche illegale Aktivität des Kaufs und Verkaufs von Betäubungsmitteln zurückgeführt werden konnte .

Aus diesen Gründen meldeten die Carabinieri wegen des Besitzes zum Zwecke des Handels mit Betäubungsmitteln bei der Staatsanwaltschaft von Reggio Emilia Anzeige gegen einen 24-jährigen Obdachlosen und einen 28-jährigen Einwohner von Scandiano, beide ägyptischer Staatsangehörigkeit.

Der erste Vorfall ereignete sich am Morgen des 17. Juni, als die Carabinieri entlang der Via Turri in Reggio Emilia damit begannen, den 24-jährigen Ägypter zu überprüfen, der offenbar keine Papiere hatte, da er in Italien obdachlos war. Nachfolgende Ermittlungen ergaben, dass sich in seinem Besitz zwei bereits verpackte Haschischstücke mit einem Gesamtgewicht von etwa 19 Gramm befanden. Am nächsten Morgen, also am 18. Juni, führten dieselben Carabinieri eine ähnliche Kontrolle durch, dieses Mal in der nahe gelegenen Via Eritrea, bei einem Ausländer, dessen Verhalten während der Kontrollen die Betreiber dazu veranlasste, ihre Aktivitäten zu intensivieren, was schließlich dazu führte, dass er zu seiner Verfügung gestellt wurde. 20 Gramm Haschisch.

Angesichts der Sachlage und nachdem sie Hinweise auf eine mutmaßliche Verantwortung gegenüber den beiden ägyptischen Staatsbürgern erhalten hatten, zeigten die Carabinieri sie der Staatsanwaltschaft an. Gleichzeitig beschlagnahmte das Militär das Betäubungsmittel. Die verfahrensbezogenen Ermittlungen in der Vorermittlungsphase werden im Rahmen der üblichen Ermittlungsermittlungen zum Zweck der Beurteilung und Feststellung im Zusammenhang mit der Ausübung strafrechtlicher Maßnahmen fortgesetzt.

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