Die Akkreditierung des Sant’Anna-Krankenhauses in Catanzaro ist abgelaufen

Das Büro des Gesundheitskommissars der Region Kalabrien, Roberto Occhiuto, hat den Verlust der Akkreditierung des S.Anna-Krankenhauses von Catanzaro zur Kenntnis genommen, das bis vor einigen Jahren zu den wichtigsten Zentren für Herzchirurgie im Süden zählte. In dem von Occhiuto unterzeichneten und von AGI eingesehenen Dekret wird darauf hingewiesen, dass die private Gesundheitseinrichtung „mit beglaubigter E-Mail vom 01.02.2022, prot. N. 66563 vom 10.02.2022, integriert durch Vermerk vom 03.02.2022, prot. N. 66574 vom 10.02.2022“ teilte die Einstellung der Gesundheitsaktivitäten „aufgrund organisatorischer Mängel“ mit.

Das Büro des Kommissars nimmt zur Kenntnis, „dass der gesetzliche Vertreter pro tempore am 11. September 2023 per zertifizierter E-Mail das Protokoll aufgenommen hat.“ N. 392574 vom selben Tag, der Antrag auf Erneuerung der Akkreditierung ohne Beifügung jeglicher Unterlagen gestellt wurde und dass der zuständige Bereich des Gesundheits- und Sozialministeriums am selben Tag mitgeteilt hat, dass der Antrag unzulässig sei, da ihm Unterlagen fehlen.

Am 11.09.2023 – so lesen wir – wurde die Notiz eingeholt, in der der gesetzliche Vertreter der Struktur mitteilte, „dass er die Anforderungen des IT-Modells (MOD 6) respektiert habe, das die Beifügung von Unterlagen nicht vorsah und dies geltend machte.“ Mitteilung über die Unzulässigkeit des Antrags auf Erneuerung der Akkreditierung und Einleitung des Verfahrens unter Angabe des Verantwortlichen. Mit einem Vermerk vom 13.09.2023 – so wird darauf hingewiesen – erwiderte der zuständige Sektor zu den Feststellungen „und stellte – wie wir lesen – klar, dass die vorgenommene Mitteilung der erneuten Einreichung des Antrags, begleitet von den erforderlichen Unterlagen, nicht entgegenstehe. zum Zweck der Übernahme und Einleitung der Ermittlungen“.

Mit beglaubigter E-Mail vom 14.09.2023 teilte der alleinige Geschäftsführer mit, „dass er aufgrund der wertvollen Abklärungen die angegebenen Unterlagen, die noch nicht eingegangen sind, an den zuständigen Bereich des Gesundheits- und Sozialamtes weiterleiten werde“.

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Das Büro des Kommissars hat „vor dem Hintergrund, dass gemäß Satz Nr. 30/2023, ausgestellt vom Gericht von Catanzaro am 16.12.2023, wurde die Struktur mit der Ernennung des Liquidators einer gerichtlichen Liquidation unterzogen“ und „dass die Gesundheitseinrichtung Villa S. Anna Spa für die Jahre 2023 und 2024 ihre Anforderungen nicht erfüllte.“ die jährliche Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, da die für den Beginn der Akkreditierungserneuerungsuntersuchung erforderlichen Unterlagen nicht eingegangen sind“, weist er darauf hin, dass er die Mitteilung über den Widerruf der Akkreditierung, die alle drei Jahre erneuert werden muss, „auf der Grundlage“ versandt hat eines konkreten Antrags des gesetzlichen Vertreters“.

Im Erlass heißt es außerdem, dass der Kurator die beglaubigten E-Mails vom 04.05.2024, 08.05.2024 und 14.05.2024 „als Gegenargumente zum Widerrufsbescheid mit der Bitte um Aussetzung des Akkreditierungswiderrufsverfahrens“ versandt habe , Übermittlung der Bestimmung des delegierten Richters des Gerichts von Catanzaro vom 05.07.2024, mit der das Experiment des Wettbewerbsverfahrens durch öffentliche Versteigerung zur Identifizierung des Mieters des Geschäftskomplexes des der Liquidation unterworfenen Unternehmens genehmigt wurde, jedoch ohne innerhalb der festgelegten Fristen die für die Erneuerung der Akkreditierung erforderlichen Unterlagen vorlegen.“

In Anbetracht dessen, dass „die Irrelevanz der Bemerkungen im Hinblick auf die Auswirkungen der unterlassenen Übermittlung von Dokumenten ihre Relevanz für die Zwecke der Schlussbestimmung ausschließt“, weist der Kommissar darauf hin, „dass er den Verlust der Akkreditierung des“ zur Kenntnis nehmen muss. Villa S. Anna Spa“ mit eingetragenem und operativem Sitz in der Gemeinde Catanzaro in der Viale Pio 111, mangels einer notwendigen Voraussetzung, die das vollständige Dokumentationsverlangen darstellt.“

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