STAATLICHE POLIZEI VON L’AQUILA: KONTROLLEN AUF DEN STRASSEN DER PROVINZ. – Polizeipräsidium L’Aquila

STAATLICHE POLIZEI VON L’AQUILA: KONTROLLEN AUF DEN STRASSEN DER PROVINZ. – Polizeipräsidium L’Aquila
STAATLICHE POLIZEI VON L’AQUILA: KONTROLLEN AUF DEN STRASSEN DER PROVINZ. – Polizeipräsidium L’Aquila

Am vergangenen Wochenende hat die Staatspolizei von L’Aquila gezielte Dienste eingerichtet, um die überhöhte Geschwindigkeit und das falsche Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer zu bekämpfen, insbesondere Motorradfahrer, die im Sommer die Bergstraßen der Provinz bevorzugen.

Die Polizisten der Verkehrspolizei Carsoli patrouillierten auf der SS5 in den Gemeinden Tagliacozzo und Carsoli, kontrollierten 28 Motorradfahrer und erstellten fünf Anzeigen; Insbesondere wurde festgestellt, dass zwei Zentauren mit Fahrzeugen unterwegs waren, die mit Geräten ausgestattet waren, die nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprachen, und wurden daher gemäß Art. 72 des CdS, der die Zahlung einer Verwaltungsstrafe von 87 bis 334 Euro vorsieht.

Zwei weitere Motorradfahrer hatten die erforderlichen Dokumente nicht bei sich und wurden daher gemäß Art. 180 der Straßenverkehrsordnung sieht eine Verwaltungsstrafe von 25 bis 102 Euro vor.

Einem fünften Motorradfahrer, der beim Rechtsüberholen erwischt wurde, wurden zusätzlich zum erwarteten Bußgeld ebenfalls 5 Punkte vom Führerschein abgezogen.

Die Mitarbeiter der Verkehrspolizei-Unterabteilung von L’Aquila, die auf der SS80 in den Gebieten Cermone und Campotosto arbeiteten, stellten jedoch mithilfe des Telelasers die überhöhte Geschwindigkeit zahlreicher Auto- und Motorradfahrer fest; Unmittelbar nach den Kontrollen wurden der gleichen Anzahl von Motorradfahrern 3 Führerscheine entzogen, die gemäß Art. 142 der Straßenverkehrsordnung hatte die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten. Bei zwei von ihnen wird neben der verwaltungsrechtlichen Sanktion der Zahlung eines Betrags zwischen 543 und 2170 Euro auch der Führerschein für bis zu drei Monate entzogen, während einem dritten, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 71 km/h überschreitet, die Zahlung auferlegt wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3382 Euro und einem Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten. Insgesamt wurden 39 Punkte abgezogen.

Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, werden die Dienste auch an den kommenden Wochenenden fortgesetzt.

L’Aquila, 18. Juni 2024

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