Brandgefahr, die Verordnung der Bürgermeisterin von San Salvo Emanuela De Nicolis

Brandgefahr, die Verordnung der Bürgermeisterin von San Salvo Emanuela De Nicolis
Brandgefahr, die Verordnung der Bürgermeisterin von San Salvo Emanuela De Nicolis

Im Anschluss an diedie Verordnung des Präsidenten des Regionalrats Nr. 01/APC vom 12. Juni 2024, mit dem für den Zeitraum vom 15. JUNI bis 15. OKTOBER 2024 der ZUSTAND HÖCHSTER GEFAHR FÜR WALDBRÄNDE erklärt wurde, erließ die Bürgermeisterin Emanuela De Nicolis eine Verordnung (Hier ist der vollständige Text) mit welchem Zul Um die Entstehung von Grenzflächenbränden während der Zeit ernsthafter Brandgefahr zu vermeiden, vom 18. JUNI BIS 15. OKTOBER 2024 Ja verbietet Von:

  • Licht- und Verbrennungsrückstände von Pflanzenmaterial aus der Land- und Forstwirtschaft;
  • Anzünden von Feuern aller Art;
  • Minen zünden oder Sprengstoffe verwenden;
  • Verwenden Sie zum Schneiden von Metallen Flammen oder elektrische Geräte.
  • Motoren (mit Ausnahme derjenigen, die zur Durchführung genehmigter Forstarbeiten verwendet werden und nicht im Widerspruch zum PPMPF und anderen geltenden Vorschriften stehen), Öfen oder Verbrennungsanlagen verwenden, die Funken oder Glut erzeugen;
  • Öfen, Holzöfen und unkontrollierte öffentliche und private Deponien in Betrieb halten;
  • Rauchen, Werfen von Streichhölzern, Zigarren oder brennenden Zigaretten sowie die Durchführung anderer Tätigkeiten, die eine unmittelbare oder mittlere Brandgefahr darstellen könnten;
  • pyrotechnische Tätigkeiten durchzuführen, Feuerwerk anzuzünden, Raketen aller Art und/oder Heißluftballons aus Papier, besser bekannt als fliegende Laternen mit offenen Flammen, sowie andere pyrotechnische Gegenstände abzufeuern, sofern nicht ausdrücklich dazu genehmigt;
  • Transport- und/oder Parkfahrzeuge auf unbefestigten Straßen innerhalb von Waldgebieten, mit Ausnahme von Servicefahrzeugen und landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und pastoralen Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften;
  • Beförderung mit motorisierten Fahrzeugen abseits staatlicher, regionaler, kommunaler, privater und örtlicher Straßen, die durch öffentliche Verkehrsmittel belastet sind, mit Ausnahme von Servicefahrzeugen und landwirtschaftlich-forstwirtschaftlich-pastoralen Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften;
  • Abfälle im Wald und auf illegalen Mülldeponien zurücklassen;
  • jeder andere Vorgang, der eine mittlere oder unmittelbare Brandgefahr darstellen könnte;

Für Eigentümer, Pächter und Pächter von unbebautem, verlassenem oder ruhendem Land im Gemeindegebiet gilt in jeder Eigenschaft ein absolutes Verbot des Abbrennens spontaner Vegetation. Letztere sind außerdem verpflichtet, auf eigene Kosten und auf eigene Kosten Reinigungsarbeiten an den von Vegetation befallenen Flächen durchzuführen, indem sie insbesondere alle Elemente oder Zustände entfernen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Hygiene darstellen könnten regelmäßige Bereitstellung von:

  • Pflege durch Unkrautjäten und Entfernen von Abfällen, um Bedingungen vorzubeugen, die das Risiko von Bränden erhöhen und die Verbreitung von Tieren zu verhindern, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Hygiene darstellen (Ratten, Reptilien usw.)
  • zum regelmäßigen Beschneiden von Hecken auf ihrem Grundstück, die zu einer Verengung, Beeinträchtigung oder Einschränkung der Sicht und des Durchgangs auf der Straße und benachbarten Privatgrundstücken führen, die Schilder verdecken und die Sicht einschränken, die Straßen verengen oder beschädigen, die Beleuchtung der Straßen verringern oder verhindern und die Integrität der Lichtzentralen gefährden, die Schilder verdecken oder ihre Lesbarkeit einschränken oder in irgendeiner Weise die ordnungsgemäße Nutzbarkeit und Funktionalität der Straßen beeinträchtigen;
  • zur Pflege der auf ihrem Land wurzelnden Bäume, die über die Staatsgrenze und/oder Privatgrundstücke hinausragen;
  • die sofortige Entfernung von Bäumen, Ästen und Erde, wenn diese aufgrund von schlechtem Wetter oder aus anderen Gründen auf die Straße fallen;
  • das Beschneiden von Bäumen, das zu Schäden und Unterbrechungen der Strom- und Telefonleitungen führen kann;
  • zur Erhaltung von Gebäuden und Mauern jeglicher Art, um die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden und keine Schäden an den Straßen zu verursachen;
  • alle Vorsichtsmaßnahmen und Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und/oder Gefahren für die öffentliche und private Sicherheit im Zusammenhang mit hohen Bäumen, die auf ihrem Grundstück wurzeln, zu vermeiden.

Im Notfall wenden Sie sich an die Notrufnummer 115 oder an die gebührenfreie Nummer des Katastrophenschutz-Notdienstes 800861016.

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