Mehr als 900.000 Euro mehr für Interventionen in bergigen oder teilweise bergigen Gemeinden in Ligurien

Mehr als 900.000 Euro mehr für Interventionen in bergigen oder teilweise bergigen Gemeinden in Ligurien
Mehr als 900.000 Euro mehr für Interventionen in bergigen oder teilweise bergigen Gemeinden in Ligurien

Weitere 938 Tausend Euro verfügbar für eine funktionale Ausschreibung für die vollständige Nutzung des FOSMIT, Fonds für die Entwicklung der italienischen Berge (die Quote bezieht sich auf das Jahr 2022), vervollständigen Sie die Zuweisung von 1,9 Millionen Euro, die bereits an die 184 ligurischen Gemeinden verteilt wurden, die als gebirgig oder teilweise montani eingestuft sind, für insgesamt über 2,7 Millionen Euro. Darüber hinaus ist die Ausschreibung so strukturiert, dass sie mit dem bald verfügbaren zusätzlichen Anteil des FOSMIT für das Jahr 2023 refinanziert werden kann, wodurch sich das Gesamtbudget des heute genehmigten Instruments effektiv auf über 3,8 Millionen Euro beläuft Dies wurde bereits mit dem vorherigen Beschluss des Regierungspräsidiums vom vergangenen Dezember vereinbart.

„Ein notwendiger Vermögenswert“, erklärt der Interimspräsident der Region Ligurien Alessandro Piana – für die Entwicklung wesentlicher Aktivitäten in Ligurien von der Wasserverteilung und -speicherung über die Aufwertung von Wanderwegen bis hin zur Sanierung und Aufwertung historischer Zentren, Bauwerke und Infrastrukturen. Diese Ausschreibung, die wir nachdrücklich gewünscht und als Abschluss der durchgeführten Arbeiten eröffnet haben, sieht eine gemeinsame Planung und Beratung mit Anci Liguria zum Nutzen kleiner Gemeinden für Eingriffe außergewöhnlicher Art vor, wobei Eingriffe zur Bekämpfung hydrogeologischer Instabilität Vorrang haben. Tatsächlich ist eine feste Zuweisung in Höhe der Hälfte des Gesamtbetrags, d. h. etwa 469.000 Euro, für Maßnahmen zur Bewältigung und Verhinderung von Einsturzphänomenen reserviert. Wir unterstützen weiterhin Gebiete, die wir als strategisch erachten und die über alle Möglichkeiten verfügen müssen, ihr Potenzial für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu steigern.“

Die Interventionen haben einen Mindestschwellenwert von 50.000 Euro und einen Höchstbetrag von 150.000 Euro, mit Auswahlkriterien, die Gemeinden belohnen, die vollständig gebirgig sind und eine geringe Bevölkerungszahl aufweisen, sowie solche, die bereits über das Projekt der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeit verfügen. Um die Verfahren zu vereinfachen, sieht die Ankündigung jedoch vor, dass dem Förderantrag nicht unbedingt ein Projekt, sondern eine einfache Beschreibung der Intervention beigefügt werden muss. Die Gestaltungskosten gehören nämlich zu den förderfähigen Ausgaben und kommen so auch Einrichtungen mit größeren bautechnischen Schwierigkeiten zugute. Die als zulässig befundenen Bewerbungen werden dann in die Rangliste aufgenommen, die für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig bleibt.
Bewerbungen müssen eingehen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Website der Region Ligurien und auf dem Portal www.agriligurianet.it, wo ein besonderer Bereich eingerichtet wird.

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