Aufruf zur Unterstützung touristischer Netzwerke und zum Aufbau touristischer Produktcluster

Dort Region Marken zielt darauf ab, die Schaffung von zu unterstützen Projekte, die in der Lage sind, echte und dauerhafte Entwicklungsprozesse des touristischen Angebots auszulösendie Nutzung des Urlaubserlebnisses zu erleichtern, differenzierte und innovative touristische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, den Wiedererkennungswert eines Gebiets durch Verbesserung und Innovation des lokalen Empfangssystems zu erhöhen und Nachhaltigkeit und Entsaisonalisierung zu fördern.

Daher ist es wichtig, die Schaffung echter touristischer Produkte zu unterstützen, die aus innovativen Dienstleistungen und/oder integrierten Erlebnistourismusangeboten bestehen, die für den Touristen erreichbar sind, auf nationalen und internationalen Märkten vermarktet werden und in der Lage sind, effektiv auf die Bedürfnisse des aktuellen Tourismusmarktes zu reagieren wurde am gestartet Aufruf zur Unterstützung touristischer Netzwerke und der Entwicklung touristischer Produktcluster.

PLAFOND VERFÜGBAR

2.000.000 € für Projekte von Unternehmensnetzwerken;

1.000.000 € für eingereichte Projekte einzelner Unternehmen.

BEGÜNSTIGTE UNTERNEHMEN

Sie können von den Vorteilen dieser Ankündigung profitieren Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) einzeln oder in ihrer Gesamtheit als Tourismusbetriebe qualifiziert sind untereinander oder mit Unternehmen anderer Branchenwobei die ATECO-Codes im spezifischen Anhang der Bekanntmachung angegeben sind, in Form eines Netzwerkvertrages, vorübergehende Zweckbindung oder temporäre Gruppierung, gemäß den in Anhang B angegebenen Anforderungen (mindestens 3 Partner und höchstens 6). Die Unternehmen:

  • müssen im Handelsregister und/oder im Wirtschaftsverwaltungsrepertoire4 der örtlich zuständigen Handelskammer eingetragen sein oder, im Falle von Freiberuflern, Inhaber einer aktiven Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein, die zu den in den bereitgestellten ATECO-Codes angegebenen Tätigkeitsbereichen gehört für in der Bekanntmachung (sowohl als Haupt- als auch als Neben-ATECO-Code);
  • den Sitz der Investition auf dem Gebiet der Region Marken haben oder sich verpflichten, ihn bis zum Datum der ersten Zahlung des Beitrags zu errichten, ihre Rechte uneingeschränkt und frei ausüben können.
  • über die erforderlichen Ressourcen und Finanzmechanismen verfügen, um die Verwaltungs- und Wartungskosten für Vorgänge zu decken, die Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen erfordern, um deren finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
  • die Bestimmungen zu Steuerangelegenheiten, Sozialversicherungs- und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß der geltenden Gesetzgebung einhalten.
FÖRDERFÄHIGE INTERVENTIONEN

Für die Zwecke dieser Ankündigung sind dies: Förderfähig sind Unternehmensprojekte, die darauf abzielen, innovative Dienstleistungen und Produkte anzubieten, die die touristische Nachfrage anziehen und fördern können, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Entsaisonalisierung, verbunden mit einem oder mehreren Clustern. Die Region Marken hat mit DGR 370/2014 einige thematische Cluster anerkannt und gefördert (Parks und aktive Natur, Genius of Marche, Marche by Bike, Marche Family, Marche in Moto, Marche in Blu, Markengeschmack und Traditionen, Kunst des Wissens). Sanfte Hügel und alte Dörfer, Kino der Marken, Hochzeit in den Marken, Wellness-Spas und Wohlbefinden, Trekking, Business und Meeting, Schultourismus, Wissenschaft und Technologie), die als Direktor für die Bündelung lokaler und regionaler Entwicklungsprojekte fungieren aus touristischer Sicht: Für die Zwecke dieser Ausschreibung können weitere thematische Netzwerke, auch solche mit Bezug zum Gebiet, und innovative Interventionsbereiche anerkannt werden.

Die Interventionen können sich daher beispielhaft und nicht erschöpfend auf Folgendes beziehen:

  • die Aufwertung von „Know-how“, verstanden als handwerkliche Exzellenz der Marken, in verschiedenen Themenbereichen, die von Essen und Wein (historische und typische lokale Restaurants) bis hin zu Agrar- und Lebensmittelprodukten (Weine, Öl, Käse usw.) reichen typisch, künstlerisch und traditionell, an produzierende Unternehmen und damit verbundene Verkaufsstellen und Geschäfte, die Kleidung, Textilien und Schuhe verkaufen, sowie Museen, die die Produkte dieser Aktivitäten bewerben;
  • die Entwicklung eines organisierten Systems für den Familientourismus, das die verschiedenen bereits vorhandenen Realitäten miteinander verbindet, um ein äußerst attraktives Produkt auf dem Tourismusmarkt zu schaffen;
  • die Aufwertung von Unternehmen, die im Aktiv- und Outdoor-Tourismus tätig sind, durch neue fortschrittliche Dienstleistungen, die der Entwicklung und Bekanntheit eines Gebiets weitere Impulse verleihen können;
  • die Entwicklung von Unternehmen, die im Wellness-Tourismus tätig sind, der nicht nur als Wellness-Tourismus (SPAs, Thermalzentren usw.) verstanden wird, sondern aus einer ganzheitlichen Perspektive auch die Orte der Seele (Natur, Kunst, Kultur, Spiritualität usw.) hervorhebt;
  • die Entwicklung des Angebots an bildungstouristischen Dienstleistungen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben können, in Zusammenarbeit mit lokalen Interessengruppen Besuche in der Region für Studenten und internationale Projektpartner zu organisieren; die Förderung erfahrungsorientierter und ortsbezogener Studien- und internationaler Austauschprogramme (z. B. Bootcamps, Studentenwettbewerbe und andere ortsbezogene Lernansätze).

Die Interventionen können durch digitale Clusterplattformen begleitet werden, die durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen transversalen Berufsbereichen die Organisation und Vermarktung von Dienstleistungen integrieren und weiterentwickeln.

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN

Gelten als Zuwendungsfähige Ausgaben ab dem 01.01.2024 für Projekte, die vor Antragstellung begonnen und noch nicht abgeschlossen wurden.

Die förderfähigen Ausgaben müssen sich auf die Interventionen beziehen, für die der Beitragsantrag eingereicht wird, kohärent und den Zielen des Projekts angemessen sein und zur Erreichung der angegebenen Ziele beitragen:

A) WESENTLICHE WIRKSTOFFE:

  • Investitionsgüter und Ausrüstung (Instrumentierung, Maschinen, Systeme, Verbindungskosten, Hardwaresysteme und IT-Ausrüstung);
  • Kosten für Materialien, Lieferungen und ähnliche Produkte, die direkt den durchgeführten Tätigkeiten zugeordnet werden können;
  • Maurerarbeiten und ähnliche Arbeiten (maximal 20 % der gesamten förderfähigen Kosten).

Der Die gesamten Ausgabenposten der Kategorie „A“ dürfen nicht weniger als 40 % der gesamten Projektkosten ausmachen.

B) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE:

  • Design (maximal 20 % der gesamten förderfähigen Ausgaben);
  • Fachliche Beratung (Management-, Handels-, Fachberatung, Marketing, Internationalisierung etc.);
  • Patente – Lizenzen;
  • Sonstige Dienstleistungen, die für die Art des zu finanzierenden Projekts unbedingt relevant sind;
  • Computerprogramme, Know-How, nicht patentiertes technisches Wissen über neue Produkttechnologien und Produktionsprozesse.

C) PERSONAL:

  • Mitarbeiter: Kosten für Fachpersonal nur für den Anteil der tatsächlichen Nutzung im Projekt;
  • Nicht angestelltes Personal: oder mit befristeten oder unbefristeten Nebenverträgen, co.co.co, Promotionsstipendien, Forschungsstipendien usw.

Der Betrag wird als Pauschalbetrag in Höhe von 20 % der direkten Kosten (A und B) anerkannt. von den Personalkosten des Betriebs abweichen und vereinfacht durch die Anwendung der „Standardstückkosten“ ermittelt werden.

D) ALLGEMEINE KOSTEN:

  • Allgemeine Kosten (Büro- und Verwaltungskosten): indirekte Kosten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts stehen und mit einem Pauschalsatz von bis zu 7 % der förderfähigen direkten Kosten berechnet werden.
INVESTITIONSGRENZEN

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Projekte einzelner Unternehmen, die einen Beitrag von weniger als 20.000,00 € erwirtschaften (zuschussfähige Gesamtkosten des Mindestinvestitionsprojekts 40.000,00 €);

Von verbundenen Unternehmen eingereichte Projekte, die einen Beitrag von weniger als 60.000,00 € erwirtschaften (zuschussfähige Gesamtkosten des Mindestinvestitionsprojekts 120.000,00 €).

Der Maximaler Beitrag, der in dieser Ankündigung gewährt werden kann, unter Einhaltung der im zweiten Absatz der Kunst festgelegten Obergrenze. 3 der Verordnung 2831/2023 „De minimis“ ist:

  • 100.000,00 € für von Unternehmen einzeln eingereichte Projekte;
  • 300.000,00 € für von assoziierten Unternehmen eingereichte Projekte.
PRÄSENTATIONSMETHODE

Der Antrag kann ab sofort gestellt werden ab 09.00 Uhr am 29.05.2024 und bis 18.00 Uhr am 10.10.2024.

Das Investitionsprogramm muss innerhalb von 18 Monaten ab Startdatum abgeschlossen sein.

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Für Informationen: Confartigianato Credit Area

Tel: 071 2293223 – 328 3073025

E-Mail: [email protected]

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