Brände: Hinweise für Privatpersonen zur Gefahrenabwehr.

Eine klare Aufforderung, alle möglichen Maßnahmen gegen Brände zu ergreifen, die die Verordnung vorschreibt N. 22 vom 29. Mai 2024 von der Gemeinde an Privatpersonen. Die Gemeindeverwaltung hat einige Präventionsmaßnahmen gegen Brände eingeführt, um das Risiko zu begrenzen, das mit dem Herannahen des Sommers und dem relativen Anstieg der Temperaturen zunehmen könnte.

Es wurde festgestellt, dass die Eigentümer oder eigentlichen Rechteinhaber von Grundstücken im gesamten Gemeindegebiet, Verwalter unbewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen, unbebauter städtischer Grünflächen, Eigentümer von Villen und Verwalter von Gebäuden mit angeschlossenen Grünflächen sowie alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern usw Villen, die an Staats-, Provinz-, Gemeinde- und Kommunalstraßen im Gebiet von Bagheria angrenzen, führen auf eigene Kosten und Sorgfalt die entsprechenden Reinigungsarbeiten an allen Elementen durch, die eine Gefahr für die öffentliche Hygiene darstellen könnten.

Die Reinigungsarbeiten müssen jedes Jahr bis Juni durchgeführt werden.

Im Zeitraum zwischen dem 29. Mai 2024, Datum der Veröffentlichung der Verordnung, und das 31. Oktober 2024Es ist niemandem verboten, Feuer anzuzünden, um Stroh, Schnittgut und Baumschnitt jeglichen land- oder forstwirtschaftlichen Materials zu verbrennen. Es ist auch verboten, Flammen oder Elektrogeräte zum Schneiden von Metallen zu verwenden, Öfen, Motoren und Fahrzeuge zu benutzen, die Funken erzeugen, oder zu setzen vor Minen in der Nähe von Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen, Grasflächen oder Büschen und entlang von Straßen.

Es ist außerdem verboten, im Wald und in Bereichen, die von Büschen, trockenem Gras, Gestrüpp, Gestrüpp und Stoppeln betroffen sind, zu rauchen oder Arbeiten auszuführen, die eine unmittelbare Brandgefahr darstellen könnten.

Anlässlich feierlicher Feierlichkeiten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern in anderen als den von den zuständigen Behörden genehmigten Bereichen verboten. Die Polizei und die Polizei werden dafür sorgen, dass die Verordnung eingehalten wird, und etwaige Bußgelder verhängen.

Bürger werden außerdem gebeten, etwaige Brände unverzüglich zu melden an:

Einzelne Notrufnummer tel. 112

Forstkorps der Region Sizilien tel. 1515

Polizeipräsidium der Stadt Bagheria, Tel. 091/943511 – 3400880049

Städtischer Zivilschutzdienst, Tel. 091/943800 – 3400880079

Regionale Abteilung für Katastrophenschutz – SORIS Tel. 800404040

Die Verordnung kann im Online-Schwarzen Brett eingesehen werden.

Pressebüro


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