getrennte Unterbringung von Minderjährigen im Falle eines Elternkonflikts

Das Ordentliche Gericht von Velletri, Erste Familienzivilabteilung, in der Person des Richters Dr. Angelo Baffa erließ eine wichtige Anordnung bezüglich der Unterbringung zweier Minderjähriger, die sich in einer Situation schwerwiegender elterlicher Konflikte befanden. An dem Fall beteiligten sich beide Elternparteien mit ihren jeweiligen Anwälten.

Richter Angelo Baffa stellte nach sorgfältiger Prüfung der gegenseitigen Vorwürfe und Anhörung der Minderjährigen fest, dass ein für die Kinder schwerwiegender Zustand vorliegt, der zu einer Spaltung der Familieneinheit führte. Die beiden Brüder werden getrennt untergebracht: einer bei der Mutter und der andere beim Vater, wobei jeder die Elternfigur des anderen ablehnt.

Der Zerfall der Familie untergräbt nicht nur das Recht Minderjähriger auf Bi-Elternschaft, sondern gefährdet auch die brüderliche Beziehung, die trotz der Trennung Anzeichen gegenseitiger Zuneigung gezeigt hat. Der Richter betonte auch, dass die mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern ein weiteres Vorurteil darstellt und derzeit die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts ausschließt.

Bis zu weiteren Ermittlungen entschied das Gericht, die Minderjährigen vorübergehend dem für das Gebiet zuständigen Sozialdienst Valmontone anzuvertrauen. Dem Dienst wurde die Aufgabe übertragen, Entscheidungen zu treffen, die für die Kinder von größtem Interesse sind, wobei die elterliche Verantwortung für Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung zu wahren ist.

Das Gericht ordnete außerdem die Fortsetzung der Betreuung von Minderjährigen durch den ASL-Dienst an und forderte den Vater auf, sich innerhalb von 45 Tagen einem Haartest zu unterziehen, um den Konsum von Betäubungsmitteln auszuschließen.

Was die Unterbringung von Minderjährigen angeht, hat das Gericht festgestellt, dass ein Kind vorerst hauptsächlich bei der Mutter und das andere beim Vater verbleibt, wobei weiterhin freier Kontakt mit dem nicht unterbringenden Elternteil besteht. Der Sozialdienst von Valmontone wurde damit beauftragt, wöchentliche Treffen zwischen den Kindern und dem nicht vermittelnden Elternteil zu organisieren, mit der Möglichkeit, beide Geschwister einzubeziehen, um ihre Bindung aufrechtzuerhalten.

Das Gericht berücksichtigte auch die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Parteien und legte zusätzlich zur ISTAT-Neubewertung eine Unterhaltsentschädigung in Höhe von 300 Euro pro Monat fest, die der Vater für das bei der Mutter untergebrachte Kind zahlen muss. Die Mutter trägt 50 % der außerordentlichen Kosten für beide Kinder.

Außerdem wurde ein Sonderkurator für Minderjährige ernannt und eine offizielle technische Beratung (CTU) beauftragt, das psychologische Profil der Parteien und Minderjährigen sowie die Qualität der familiären Beziehungen zu bewerten und die am besten geeignete Sorgerechtsformel zum Schutz der Interessen der Kinder zu ermitteln.

Die Anhörung zur Ernennung der CTU ist für den 9. Oktober 2024 angesetzt.

Der Richter Dr. Angelo Baffa arrangierte dies und stellte in einem komplexen und konfliktreichen Familienkontext das Wohl Minderjähriger und ihr psychisches Wohlergehen in den Vordergrund.

Rechtsanwalt Carlo Affinito

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