Waffen, Munition und Sprengstoff aus den beiden Weltkriegen bewahrte er zu Hause auf: verhaftet

Waffen, Munition und Sprengstoff aus den beiden Weltkriegen bewahrte er zu Hause auf: verhaftet
Waffen, Munition und Sprengstoff aus den beiden Weltkriegen bewahrte er zu Hause auf: verhaftet

TRENT. Der illegale Besitz von Waffen, Munition und Sprengstoffen, der Umbau von Waffen und der Besitz von Drogen zum Zweck des Drogenhandels: Dies führte gestern, Dienstag, 18. Juni, zur Verhaftung eines 56-Jährigen aus Trient.

Am Montagabend gingen die Carabinieri zum Haus eines Bekannten des verhafteten Mannes, der ihnen erzählte, dass er einige Tage zuvor von seinem Freund eine Nachricht erhalten hatte. eine echte „Santa Barbara“, bestehend aus einer Truhe mit zahlreichen Waffen und Munitionsowie Sprengmaterial.

Nachdem die Carabinieri das, was ihnen der Reporter überreicht hatte, beschlagnahmt hatten, organisierten sie sich, um loszugehen und eine Aktion durchzuführen Durchsuchung der Wohnung des 56-Jährigenda es sehr wahrscheinlich ist, dass er illegal anderes Material besaß. Mitten in der Nacht klopften sie mit der nötigen Verstärkung an die Tür des Verdächtigen und führten eine gründliche Durchsuchung der Räumlichkeiten durch.kommt zu ein echtes Arsenalsowie die Substanz toll (ein 100-Gramm-Block Haschisch und ein weiteres Stück von etwa 40 Gramm).

Insgesamt wurden Folgendes geborgen und beschlagnahmt: 5 Gewehre verschiedener Typen und Kaliber (eines mit geschnittenem Lauf und Schaft), 5 Pistolen, verschiedene Magazine, über hundert Streichholzzünder, 700 Kugeln und Patronen verschiedener Kaliber, Schießpulver, 3 Rollen Sprengzünder, 4 Bajonette, 3 Handgranaten (ohne Sprengstoff und Zünder), 1 Gewehrgranate.

Das gesamte Material stammt aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, aber dennoch vollkommen funktionsfähig. Die „Pulver“ werden jedoch einer Laboranalyse unterzogen, um ihre tatsächliche Sprengkraft zu überprüfen. Nach ersten Ermittlungen lässt sich jedenfalls nicht darauf schließen, dass die Waffen gestohlen wurden Die Inhaftierung des Mannes war völlig rechtswidrig. Am Ende der Operation wurde der 56-Jährige ins Gefängnis gebracht.

Für den Verdächtigen gilt jedoch die Unschuldsvermutung, bis seine Verantwortung durch ein rechtskräftiges Urteil geklärt ist.

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