Maximale Steuerhinterziehung in Vieste durch ein Unternehmen, das in der Verwaltung und Vermietung von Slots tätig ist

Vieste. Die Finanziers der Tenenza von Vieste haben eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, die von einem Unternehmen begangen worden wäre, das in der Verwaltung und Vermietung von Spielautomaten tätig ist.

Die gelben Flammen werteten in einem Steuerschlüssel die Beweise aus, die im Rahmen eines koordinierten Interventionsplans zur Bekämpfung illegaler und irregulärer Glücksspiele gesammelt wurden, der gemeinsam mit der Zoll- und Monopolbehörde durchgeführt wurde, und führten eine Steuerprüfung des Unternehmens mit in zahlreichen kommerziellen Einrichtungen installierten Glücksspielgeräten durch im Kapitänsbereich.

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass sie von der Besteuerung eine Steuerbemessungsgrundlage abgezogen hätte, die sich, rekonstruiert auf der Grundlage mutmaßlicher Berechnungen, für die Zwecke der einheitlichen Steuerabgabe auf über 14 Millionen Euro belaufen würde (PREU), Einkommenssteuern (IRES) und die regionale Steuer auf produktive Aktivitäten (IRAP).

Dabei handelt es sich insbesondere um 16 Geräte des neuen Steckplatztyps (AWP), bei denen bei den Inspektionstätigkeiten eine doppelte elektronische Karte gefunden wurde, die in einem doppelten Boden im Inneren des Geräts versteckt war und die nicht an das elektronische Netzwerk der Zoll- und Monopolbehörden angeschlossen waren Die Agentur hätte es ermöglicht, die Zählung der Wetten und die damit verbundenen Steuern zu umgehen.

Aufgrund der bei der Steuerprüfung gesammelten Indizien wurde der gesetzliche Vertreter des Unternehmens wegen der mutmaßlichen Straftat der untreuen Erklärung und des Computerbetrugs an die Justizbehörde verwiesen.
Aufgrund der bei der Steuerprüfung gesammelten Indizien wurde der gesetzliche Vertreter des Unternehmens wegen der mutmaßlichen Straftat der untreuen Erklärung und des Computerbetrugs an die Justizbehörde verwiesen.

Die von der Besteuerung abgezogenen Bemessungsgrundlagen wurden der Zoll- und Monopolbehörde und der Steuerbehörde für die nachfolgenden Phasen der Steuerveranlagung gemeldet.

Darüber hinaus stellten die Finanziers bei der Steuerprüfung Ordnungswidrigkeiten beim Einsatz eines „illegalen“ Arbeitnehmers und im Zusammenhang mit der Barzahlung der Löhne der Arbeitnehmer fest.

Aufgrund der bei der Steuerprüfung gesammelten Indizien wurde der gesetzliche Vertreter des Unternehmens wegen der Straftaten der untreuen Erklärung und des Computerbetrugs an die Justizbehörde verwiesen.

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