Vigiliane, Verbot des nächtlichen Verkaufs von Getränken in Glasbehältern und Dosen / Pressemitteilungen / Pressebüro / Die Gemeinde informiert / Kommunikation / Stadt Trient – ​​Offizielle Website der Gemeinde Trient

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Die Maßnahme gilt vom 21. bis 26. Juni von 20.30 bis 3 Uhr im historischen Zentrum, in der Albere, auf einigen Plätzen, in einigen Parks und in der Viale Trieste.

Bürgermeister Franco Ianeselli hat eine dringende Verordnung für die „Vigilianer-Feier 2024“ und für die anderen vom 21. bis 26. Juni geplanten Veranstaltungen unterzeichnet.

Die Maßnahme ist nachts einsatzbereit (von 20:30 bis 3:00 Uhr des Folgetages) und sorgt für die Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Getränken aller Art (alkoholisch und alkoholfrei) in geschlossenen Behältern (Flaschen, Dosen etc.) und in Glasbehältern.

Hierzu zählen auch öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen, die zur Ausübung dieser Tätigkeiten, auch nur vorübergehend, berechtigt sind Verbot der Verabreichung von Getränken jeglicher Art (alkoholisch oder alkoholfrei) in den Räumen außerhalb, mit Ausnahme der zugelassenen Stände, in Glas- und Blechbehältern innerhalb der folgenden Straßen: im historischen Stadtzentrum (d. h. im Bereich zwischen Via Torre Vanga zwischen Piazza L. da Vinci und Via Pozzo, Piazza Dante, Via Dogana, Via Romagnosi, Piazza Sanzio, Via Manzoni, Largo Nazario Sauro, Via San Martino, Via Torre d’Augusto, Via B. Clesio, Via dei Ventuno, Piazza Venezia, Largo P. Nuova, Via SF d’Assisi, Largo Pigarelli , Via Barbacovi zwischen Largo Pigarelli und Via B. Acqui, Via Piave, Via Santa Croce, Via Madruzzo, Via Rosmini, Via Prepositura, Piazza da Vinci); Messeplatz; Piazza Mostra; SM Maggiore-Platz; Viertel „Le Albere“ (d. h. das Gebiet zwischen Via Corso del Lavoro e Scienza, Via M. Baldo, Via Sanseverino zwischen Via Monte Baldo und Corso del Lavoro e della Scienza); Park der Michelin-Brüder; Gärten der Piazza Dante; Piedicastello-Platz; Solschenizyn-Park; viale Triest; Park Duca d’Aosta.

Die Nichteinhaltung der Verordnung hat eine Anzeige bei der Justizbehörde und eine finanzielle Verwaltungsstrafe von bis zu 534 Euro mit der Möglichkeit einer ermäßigten Zahlung zur Folge.

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Text der Verordnung

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