Brandschutz. Die zu beachtenden Anforderungen

Brandschutz. Die zu beachtenden Anforderungen
Brandschutz. Die zu beachtenden Anforderungen

Die hohen Temperaturen der letzten Tage haben auf die Gefahr von Waldbränden im Sommer und vor allem auf die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verhinderung aufmerksam gemacht. Auch von der Gemeinde Sulmona, die in Umsetzung der Verordnung, mit der die Region Abruzzen „den Zeitraum ernsthafter Waldbrandgefahr“ vom 15. Juni bis 15. Oktober 2024 festgelegt hat, die Bürger auffordert, ganz bestimmte Anforderungen gewissenhaft einzuhalten.

Ausgehend vom Verbot der Zündung von „Rückständen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten und/oder Landreinigungstätigkeiten“, einer Anforderung, die notwendig ist, um nicht nur die Brandgefahr, sondern auch die Stagnation von Dämpfen zu vermeiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die „am stärksten exponierten“ Personen haben können. , Menschen, die aufgrund der hohen Temperaturen dieser Zeit unter Atembeschwerden leiden.

Es gelten stets die im Landesgesetz Nr. vorgesehenen Verbote und Bestimmungen. 3 von 2014, der in Waldgebieten das „Verbot des Anzündens von Feuer, des Auslegens von Minen, der Verwendung von Flammen oder elektrischen Geräten zum Schneiden von Metallen, der Verwendung von Motoren, Öfen und Verbrennungsanlagen, die Funken oder Glut erzeugen, sowie der Durchführung aller anderen Arbeiten, die dazu führen, vorsieht.“ kann eine mittlere oder unmittelbare Brandgefahr darstellen.“

Außerdem sei es verboten, erinnert uns die Gemeindeverwaltung, mit einem Katalysator ausgestattete Autos auf Wiesen oder in Wäldern zu parken. Außerdem gebe es genaue Hinweise zu Deponien, auf denen es verboten sei, Abfälle durch Verbrennung zu beseitigen, und es sei vorgeschrieben, für „systematische“ Maßnahmen zu sorgen „Abdecken“ von Abfällen mit inertem Material. Schließlich sind Deponiebetreiber dazu verpflichtet, entstehende Brände unverzüglich zu löschen.

Die letzte Anforderung gilt vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres und betrifft das Verbot des Anzündens von Feuer „innerhalb von 200 Metern vom äußersten Waldrand“ sowie das Verbot, Streichhölzer, Zigarren oder brennende Zigaretten daraus zu werfen Fahrzeuge bewegen.

Die Gemeindeverwaltung fordert alle zur „maximalen Vorsicht“ auf und erinnert daran, dass Meldungen über das Vorhandensein von Rauch direkt an die einheitliche Notrufnummer 112 weitergeleitet werden müssen. Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Einsatzzentrale der örtlichen Polizei von Sulmona wenden 0864.242206

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