Abzug der Kosten für die Verwertung des Eigentumswohnungsvermögens, wie die Verteilung funktioniert – idealista/news

Abzug der Kosten für die Verwertung des Eigentumswohnungsvermögens, wie die Verteilung funktioniert – idealista/news
Abzug der Kosten für die Verwertung des Eigentumswohnungsvermögens, wie die Verteilung funktioniert – idealista/news

Dort Abzug der Kosten für die Verwertung des Eigentumswohnungsbauvermögens Kann es in mehrere Anteile aufgeteilt werden? Wenn ja, wie viele? Mit dem Thema befasst sich das Finanzamt, das auf die Frage eines Steuerpflichtigen geantwortet hat. Bitte denken Sie daran, dass, wie von der Revenue Agency betont, für die Renovierung der gemeinsamen Teile von Mehrfamilienhäusern haben Anspruch auf folgende Abzüge: 50 % der vom Verwalter getätigten Ausgaben (Überweisungen) vom 26. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2024, mit a maximale Ausgabengrenze von 96.000 Euro für jede Immobilieneinheit; 36 %mit dem maximale Ausgabengrenze von 48.000 Euro pro Immobilieneinheit die Beträge, die ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden.

ZU Steuern heute, das Online-Magazin der Revenue Agency, wurde gefragt: „In meiner Eigentumswohnung haben wir gerade beschlossen, routinemäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. Aber stimmt es, dass über 70-Jährige in 5 Jahren keinen Abzug mehr von 50 % beantragen können?“

In seiner Antwort stellte das Finanzamt klar, dass ab der Steuerperiode 2012 die Abzug der Kosten, die für die Wiederherstellung des baulichen Erbes anfallen müssen unabhängig vom Alter des Steuerpflichtigen zwingend verteilt werden zehn Jahresraten in gleicher Höhe in dem Jahr, in dem die Kosten entstanden sind, und in den Folgejahren (Artikel 16-bis, Absatz 7, TUIR). Konkret heißt es in Artikel 16-bis, Absatz 7 des TUIR: „Der Abzug wird in zehn konstante Jahresraten gleicher Höhe in dem Jahr, in dem die Ausgaben entstanden sind, und in den Folgejahren aufgeteilt.“

Das Finanzamt erinnerte daher daran, dass die Regelung, die in der Vergangenheit eine Verteilung des Abzugs auf fünf Jahre für Personen ab 75 Jahren vorsah, nicht mehr in Kraft ist.

Wer kann vom Kostenabzug für die Verwertung von Bauvermögen profitieren?

Die Agentur der Einnahmen betonte dies für Eingriffe in den Gemeinschaftsbereichen von Wohngebäuden Die Abzüge stehen jedem einzelnen Stockwerkeigentümer auf der Grundlage des Tausendstel-Eigentumsanteils zu oder die verschiedenen Kriterien, die gemäß den Artikeln 1123 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten.

Der Nutzen konkurriert mit Verweis auf das Jahr der Überweisung durch die Wohnungseigentumsverwaltung. In diesem Fall steht der Abzug dem einzelnen Wohnungseigentümer in Höhe des auf ihn entfallenden Anteils zu, sofern dieser tatsächlich innerhalb der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung an die Wohnungseigentümergemeinschaft abgeführt wurde. Der Verwalter stellt eine Bescheinigung aus, aus der unter anderem die Höhe der im Bezugsjahr entstandenen Aufwendungen sowie der auf den Wohnungseigentümer entfallende Tausendstelanteil hervorgehen.

Die Agentur der Einnahmen präzisierte daraufhin, dass in dem Fall, in dem in der Bescheinigung des Wohnungseigentumsverwalters die Daten nur eines Eigentümers angegeben sind, die Kosten für diese bestimmte Unterkunft aber auch von anderen getragen wurden, Letzterer die Voraussetzungen dafür erfüllen muss Wenn sie den Abzug erhalten, können sie davon profitieren, sofern sie auf dem vom Verwalter ausgestellten Dokument (mit dem die Zahlung des Teils der Ausgaben nachgewiesen wird) ihre tatsächliche Unterstützung und den Prozentsatz der Ausschüttung bescheinigen.

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten vom mitlebenden Familienmitglied, vom Mitglied der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder vom mit dem Eigentümer zusammenlebenden Partner getragen werden, der die Kosten für die Arbeiten an der Eigentumswohnung abziehen kann. Auf dem vom Verwalter ausgestellten Dokument werden die persönlichen Daten und die Bescheinigung über die tatsächlich entstandenen Kosten angegeben.

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