Ligurien fordert neue Prämien für Betreuer und Babysitter, wie man diese erhält

Ligurien fordert neue Prämien für Betreuer und Babysitter, wie man diese erhält
Ligurien fordert neue Prämien für Betreuer und Babysitter, wie man diese erhält

7 Millionen Euro bereitgestellt. Erstattung der Kosten, die ab dem 1. Januar anfallen

Prämien für Betreuer und Babysitter – Die Region Ligurien hat grünes Licht für die Bereitstellung von 7 Millionen Euro für 2024 für Pflegeprämien (fünfte Auflage) und Babysitter (vierte Auflage) gegeben.

Die ins Leben gerufene Initiative hat zwei Ziele: Familien mit Kindern und/oder nicht autark lebenden Menschen zu Hause (die nicht in Wohnheimen untergebracht sind) bei den Kosten zu helfen, die mit der Einstellung von Babysittern oder Betreuern verbunden sind, und den Eltern, insbesondere Müttern, die Sicherheit zu gewährleisten Bedingungen für die Fortsetzung oder Aufnahme einer Arbeitstätigkeit oder einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Erhöhen Sie außerdem die Zahl der nicht selbstversorgenden Menschen, die indirekte Hilfe erhalten können, während sie zu Hause bleiben.

Ab dem 1. Januar 2024 anfallende, korrekt abgerechnete Aufwendungen für Betreuer und/oder Babysitter werden erstattet, also rückwirkend.

Wohnung -.

Diese Prämien kommen zusammen mit anderen Maßnahmen, die in diesem Jahr bereits in Kraft sind, wie z. B. kostenloser Bahntransport für unter 19-Jährige oder 50 % Ermäßigung für unter 26-Jährige, die Abschaffung oder Reduzierung der regionalen Erhöhung des Irpef für 90 % der Steuerzahler, Gutscheine für kostenlose Kindergärten und Sommercamps, der Dote Sport. Ich bin fest davon überzeugt, dass es sich um eine Reihe beispielloser Maßnahmen handelt, auf die wir stolz sind.>>

Bewerbungen können über das Filse-Portal eingereicht werden (Online-Ausschreibungen, Zugang über Spid oder Cie), mit dem die Region eine spezifische Vereinbarung über einen Betrag von 427.000 Euro getroffen hat, einschließlich der Arbeit von Liguria Digitale.

Anträge können von Montag bis Freitag (ausgenommen Samstag, Sonntag und andere Feiertage) von 8.30 bis 17.30 Uhr, ab 8.30 Uhr, eingereicht werden 25. Juni und bis 17.30 Uhr 2. September oder auf jeden Fall bis die verfügbaren Ressourcen erschöpft sind. Daher gilt bei korrekter Abrechnung rückwirkend für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2024 anfallen.

Der Wert des Bonus

  • 350 Euro pro Monat für die Beauftragung eines Babysitters;
  • 600 Euro monatlicher Pflegebonus für diejenigen, die keinen Regionalfonds wegen Nichtselbständigkeit beziehen;
  • 250 Euro pro Monat für diejenigen, die bereits den Regionalfonds für Nichtselbstständigkeit beziehen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung erforderliche Anforderungen

Pflegebonus (für die Einstellung sowohl direkt als auch über ein spezialisiertes Unternehmen)

Ziel: Direkte Unterstützung behinderter und/oder nicht selbstständiger Erwachsener und älterer Menschen, die für ihre eigenen Bedürfnisse sorgen, indem sie die Hilfe einer von ihnen beauftragten Pflegeperson oder eines Verwandten/Verwandten im dritten Grad in Anspruch nehmen Administrator des Supports

Personen können sich bewerben:

  • über 18 Jahre alt
  • nicht in Wohngebäuden platziert
  • mit sozialmedizinischem ISEE der Person, die eine Pflegekraft benötigt, nicht mehr als 35.000 Euro
  • mit 100 % anerkannter zivilrechtlicher Behinderung oder Anerkennung L. 104/92 Art. 3, c. 1 oder c. 3
  • über fünfundneunzig, auch wenn die Anerkennung einer Behinderung oder das Gesetz 104/93 fehlt
  • Einwohner einer Gemeinde in Ligurien
  • keine Begünstigten der unten aufgeführten regionalen Maßnahmen zur Nichtselbständigkeit: Unabhängiges Leben, sehr schwere Behinderung, After Us

Babysitter-Bonus (für die Einstellung sowohl direkt als auch über ein spezialisiertes Unternehmen)

Ziel: Unterstützung für Eltern von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre bzw. bis 18 Jahre bei Behinderung, Eltern von Minderjährigen bis 14 Jahre (im Familienkreis des antragstellenden Elternteils anwesend) bzw. bis 18 Jahre bei Behinderung Behinderte mit ISEE der Familieneinheit von nicht mehr als 35.000 Euro, wohnhaft in einer Gemeinde in Ligurien.

Der Babysitter kann seine Aufgaben auch in außerschulischen Kontexten ausüben, einschließlich Sommercamps oder anderen Einrichtungen, zu denen die Einrichtung selbst den Zutritt des Babysitters gestattet.

Art der Antragseinreichung

Interessenten müssen einen ausschließlich online erstellten, vollständig ausgefüllten und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenen Teilnahmeantrag an das Online-Ausschreibungssystem der Website bandifilse.regione.liguria.it (Zugriff über Spid oder Cie) senden unter Androhung der Unzulässigkeit dem Dokument selbst in elektronischer Form beigefügt und ohne Unterschrift ausschließlich im elektronischen Versandverfahren weitergeleitet werden.

Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen von Anträgen wird von Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr (außer an Feiertagen) IT-Unterstützung unter der E-Mail-Adresse [email protected] gewährleistet

Auszahlung des Bonus

Der ausschließlich online erstellte Förderantrag kann von den Begünstigten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr (außer Samstag, Sonntag und anderen Feiertagen) für ein oder mehrere Kalenderquartale kumulativ eingereicht werden, indem sie stets auf das Online-Bekanntmachungssystem zugreifen über Spid oder Cie von der Website bandifilse.regione.liguria.it, unter Angabe für jeden Zeitraum, für den die Zahlung beantragt wird:

  • Gehaltsabrechnung(en) des Familienhelfers (Betreuer und/oder Babysitter) bzw. Rechnung bei Rückgriff auf ein Fachunternehmen;
  • Zahlung der Lohnabrechnung(en) gemäß Punkt a. oder die Rechnung an das Fachunternehmen mit jedem nachverfolgbaren System, daher ausgenommen Bargeld.
  • Zahlung der Abrechnung über die INPS-Beiträge und Quittung (oder gleichzeitig eine Kopie der Gehaltsabrechnung), ausschließlich im Falle einer Direkteinstellung.

Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen erbringt Filse die Leistung ausschließlich per Banküberweisung auf das im Antrag auf Zugang zum Fonds angegebene Girokonto und auf den Namen oder Mitnamen des Antragstellers (kein Postsparbuch).

Aufwendungen für Betreuer und/oder Babysitter, die ab dem 1. Januar 2024, also rückwirkend, anfallen, können erstattet werden, sofern sie gemäß den oben genannten Buchstaben a., b. abgerechnet werden. und c., bis und spätestens bis zur zwingenden Frist vom 15. Januar 2026, unter Androhung der Unmöglichkeit, die Leistung innerhalb der maximalen 12 monatlichen Zahlungen anzuerkennen, und natürlich, wenn die Antragsteller für die gleichen Ausgaben nicht bereits Begünstigte der vorherigen ähnlichen Leistungen waren Ausgabe dieser Messung. Rückerstattungsanträge nach Ablauf dieser Frist werden nicht akzeptiert.

Es wird festgelegt, dass es den Begünstigten in Fällen, in denen der von Filse gewährte Gesamtbetrag nicht ausgeschöpft wurde und obwohl sie Anträge auf Zahlungen für 12 Monate eingereicht haben, weiterhin gestattet ist, den gewährten Betrag vollständig zu verwenden und Anträge auf Zahlungen für mehr als 12 Monate zu stellen , um es zu erschöpfen. Dies alles unbeschadet der ursprünglich gewährten Höchstgrenze sowie der oben genannten Meldefrist.

Wird der Auszahlungsantrag nicht innerhalb der Fristen eingereicht, gilt der Antrag als stillschweigend als Verzicht betrachtet, mit der Folge, dass der Anspruch auf den Beitrag ohne weitere Mitteilung von Filse automatisch verfällt.

Die obige Dokumentation, die in elektronischer Form beigefügt ist, muss in ihrem gesamten Inhalt vollständig und lesbar sein und im PDF-Format oder in anderen für Fotodateien gültigen Erweiterungen vorliegen (wie in der Erstellungsphase besser angegeben).

Familien mit mehr als einem unterhaltsberechtigten Minderjährigen können nur einen Bonus für die Einstellung eines Babysitters beantragen.

Bei nichtselbstständigen Personen, die zusammenleben, besteht die Möglichkeit, einen einmaligen Bonus für die Einstellung von Pflegekräften zu beantragen.

Es versteht sich, dass es nicht möglich ist, mehr als einen Antrag für dieselbe minderjährige und/oder nicht selbstständige Person (identifiziert durch die Abgabenordnung) zu stellen.

GD

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