Brandschaden auf Sizilien, so erhalten Sie Beiträge

Die öffentliche Bekanntmachung über außerordentliche Beiträge zur Deckung der durch die Brände im letzten Sommer verursachten Schäden wurde von Irfis FinSicilia veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme in Höhe von 2,9 Millionen Euro, die für diejenigen bestimmt ist, die infolge der Hitzewelle und der Brände, von denen ab dem 23. Juli 2023 die Provinzen Catania, Messina, Palermo und Trapani betroffen waren, Schäden an ihren Immobilien und beweglichen Vermögenswerten erlitten haben eine gesonderte Verordnung wurde vom Leiter des Katastrophenschutzes erlassen (1078 vom 13. März 2024). Dank des Dekrets der Region (Nr. 31/2024 vom 9.4.2024) wurde durch eine Aufstockung des Sizilienfonds eine Obergrenze für die Gewährung von Beiträgen in Höhe von 2,9 Millionen Euro festgelegt. Irfis – FinSicilia SpA wurde mit der Verwaltung der damit verbundenen Leistungen beauftragt.

So gelangen Sie zu den Beiträgen

Um auf den Beitrag zugreifen zu können, ist es unter anderem erforderlich, Eigentümer des Vermögens zu sein und die durch Brände und Hitzewellen verursachten Schäden vor dem Datum des Erlasses über die Zuteilung (9. April 2024) gemeldet zu haben. Es gibt Grenzen für den Beitrag. Insbesondere für die Sanierung der als Hauptwohnsitz des Eigentümers vorgesehenen Immobilieneinheit darf dieser Betrag 50.000 Euro nicht überschreiten. Wenn die Wohnung nicht mit der Hauptwohnung des Eigentümers übereinstimmt, liegt die Grenze bei 25.000 Euro. Für die Wiederherstellung der Gemeinschaftsteile eines Wohngebäudes beträgt die Grenze 15.000 Euro pro Gebäude und für die Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder dem Ersatz zerstörter oder beschädigter beweglicher Sachen, die sich in der beschädigten Immobilieneinheit befinden und als solche bestimmt sind Hauptwohnsitz des Eigentümers oder des Inhabers eines dinglichen oder persönlichen Genussrechtes beträgt die Höchstgrenze 5.000 Euro. Bei Vorliegen einer Versicherungsentschädigung oder einer anderen Art von Zuwendung, die dem Antragsteller von einer anderen öffentlichen Einrichtung für die gleichen Zwecke gezahlt wird oder zu zahlen ist, werden die Höchstgrenzen um 50 % herabgesetzt.

Die Warnung

Die Bekanntmachung kann auf der institutionellen Website von IRFIS unter www.irfis.it eingesehen und heruntergeladen werden. auf der institutionellen Website des regionalen Wirtschaftsministeriums unter der Adresse: www.regione.sicilia.it/ispetti/regione/strutture-regionali/assessorato-economia

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