Dringender Befehl des Bürgermeisters zur Sicherheit des Zementwerks Barbetti

Die von Stirati unterzeichnete Bestimmung nach dem Bericht von Arpa im Zusammenhang mit dem gestrigen Unfall

GUBBIO (10.06.2024) – Nachdem ich die Mitteilung von ARPA Umbria gesehen habe, die über kurze Kanäle an den Bürgermeister weitergeleitet wurde, in der mitgeteilt wird, dass am 08.06.2024 nach einem Bericht gemeinsam mit der USL eine Inspektion durchgeführt wurde, mit folgendem Hinweis :

„Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Unterzeichner am 08.06.2024 aktiviert wurden 13.00 Uhr von einem Bürger, der die Anwesenheit in einem Haus in der Gegend von Suelle gemeldet hat Material, das aus einer Wolke aus einem der Schornsteine ​​des Zementwerks fällt Barbetti. Um 15 Uhr schickte das Unternehmen eine Mitteilung, in der es darüber berichtete Gegen 9.15 Uhr kam es zu einem unvorhersehbaren technischen Problem, dem versehentlichen Stoppen der Maschine Mergelmahlwerk mit Anschluss an die südliche Klinkerfeuerungslinie, die verfügt Dies führte zu einem plötzlichen Anstieg der Strömungsgeschwindigkeit der aus dem Schornstein abgeführten Gase. Nello Das Unternehmen berichtete ebenfalls über die hohe Geschwindigkeit der Gase hinter dem Ventilator führte wahrscheinlich zum mechanischen Ausfall einer der Schalldämpferbatterien Dadurch geht das darin enthaltene schallabsorbierende Material verloren. Das gleiche Unternehmen berichtete, dass die für den Betrieb verantwortlichen Betreiber die Produktion auf ein Minimum reduziert haben der Kochlinie, um zu überprüfen, was passiert ist. Das Unternehmen berichtete auch, dass dies der Fall sei Das Problem wurde innerhalb weniger Minuten behoben und die Anlage konnte den Betrieb mit voller Kapazität wieder aufnehmen gegen 10.30 Uhr. Die Mitarbeiter von ARPA und ASL intervenierten um 15 Uhr im Haus von Herrn Urbani Giovanni in der Via di Suelle 34 und im Beisein von Herrn Urbani Giovanni und seinen Familienangehörigen Carabinieri, das Vorhandensein von Material, das vermutlich aus besteht Faserflocken an mehreren Stellen auf dem Grundstück. Anwohner berichteten, dass gegen 9.30 Uhr Sie hatten den Fall der Flocken aus einer dichten, dunklen Wolke beobachtet, die aus den Schornsteinen des Ofens der Zementfabrik kam. Sie berichteten, dass das Phänomen etwa 3 Minuten anhielt.
Der Unterzeichner unternahm Schritte zur Probenahme, ebenfalls in Anwesenheit des Werksleiters Mauro Barbetti, dem eine Probe übergeben wurde, das Material von einer der Terrassen des Hauses und die Proben wurden an das ASL-Labor von Bastia geliefert. Herr Barbetti Mauro wurde mündlich angewiesen, die Oberflächen des Hauses mit geeigneten Mitteln zu reinigen. Es wurde eine erste Inspektion der umliegenden Gebiete durchgeführt, die besichtigt werden können (einige Grundstücke sind eingezäunt und nicht bewohnt), und nach den bisherigen Erkenntnissen scheint es, dass das am stärksten betroffene Grundstück das von Herrn Urbani Giovanni ist. Aus den oben genannten Gründen wird es als angemessen erachtet, bis zum Ergebnis der Analysen zur Überprüfung der möglichen Gefährlichkeit der emittierten Fasern und im Hinblick auf die Wahrung des Grundsatzes der größtmöglichen Vorsicht dem SV den Erlass einer Maßnahme vorzuschlagen, die die Cementerie verpflichtet Das Unternehmen Barbetti bietet Folgendes an: Überprüfung durch gründliche Inspektionen der vom Fallout betroffenen Bereiche, Sammlung der Fasern mit geeigneten Mitteln, die eine Absaugung mit Geräten umfassen, die mit einem für die Fasern geeigneten Filter ausgestattet sind, um ein Anheben und Verteilen der Fasern zu vermeiden. Die gesammelten Fasern müssen von einem autorisierten Unternehmen als Abfall entsorgt werden. Überwachen Sie die Schalldämpferbatterien sofort genau und warten Sie auf eine eingehendere Prüfung ihrer einwandfreien Funktion und Haltbarkeit, um bei erneutem Auftreten des Problems umgehend eingreifen zu können.“

Es wird als notwendig erachtet, eine Bestimmung zum Schutz der Umwelt und der Öffentlichkeit zu erlassen
private Sicherheit;

Angesichts des Gesetzesdekrets 267/2000 und insbesondere der Kunst. 50, Absatz 5;
GESTÜTZT AUF DAS Gesetzesdekret 152/2006;
IN BEZUG AUF das Gesetzesdekret vom 04.09.2008 Nr. 81 Umsetzung von Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2007, Nr. 123, in
Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz;

BEFEHL

An das Unternehmen Cementerie Barbetti SPA als Eigentümer des Zementwerks in Corso Semonte,
Blatt 164, Parzelle 1708, Folgendes:

1. Überprüfung durch eingehende Inspektionen der vom Fallout betroffenen Gebiete.

2. Sammeln der Fasern mit geeigneten Mitteln, die eine Absaugung mit Geräten umfassen, die mit einem für die Fasern geeigneten Filter ausgestattet sind, wobei ein Anheben und Verteilen der Fasern vermieden wird

3. Die gesammelten Fasern müssen von einem autorisierten Unternehmen als Abfall entsorgt werden.

4. Behalten Sie die Batterien des Schalldämpfers sofort im Auge und überprüfen Sie sie noch einmal gründlich auf einwandfreie Funktion und Haltbarkeit, um bei erneutem Auftreten des Problems umgehend eingreifen zu können.

5. Verbot der Sammlung von Pflanzen für den menschlichen und tierischen Verzehr, die sichtbar vom Fallout betroffen sind.

Diese Bestimmung muss CEMENTERIE ALDO BARBETTI – SOCIETA’ PER AZIONE, eingetragener Sitz Corso Garibaldi 81, PEC: [email protected], mitgeteilt werden. Gegen diese Bestimmung ist innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe eine Berufung beim regionalen Verwaltungsgericht Umbriens oder alternativ eine Berufung beim Präsidenten der Region zulässig
Republik.

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06.10.2024

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